- Bildung als gesellschaftspolitische Aufgabe
Bildung entscheidet über das kulturelle, soziale und wirtschaftliche Niveau einer Gesellschaft. Über den Grad der Bildung bestimmt eine Gesellschaft somit ihre eigene Identität. Insbesondere die berufliche Weiterbildung ist eine elementare politische Aufgabe, weil ohne sie der Weg zur Lösung der drängenden Probleme unserer Gesellschaft und Wirtschaft nicht möglich ist. Auf europäischer Ebene finden sich Bekenntnisse zur Idee des qualifizierten Lernens in Schule sowie beruflicher Aus- und Weiterbildung. Die Europäische Union hat sich vorgenommen, „zum dynamischsten und wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum in der Welt zu werden.“ Bildung leistet dazu einen unverzichtbaren Beitrag. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich international zur Verwirklichung eines angemessenen Bildungsstandards bekannt: In den Verträgen von Maastricht (2004), Kopenhagen (2002) und Lissabon (2000) heißt es, dass sich die Bundesrepublik verpflichtet, „in die Fähigkeiten von Menschen zu investieren.“ Bildung ist eine wesentliche Investition in die Qualität gesellschaftlicher Werte, Tugenden und Verhaltensweisen und leistet damit einen zentralen Beitrag zur sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht es dem Einzelnen, seine Zukunft aktiv selbst zu gestalten. Die dafür erforderlichen Ressourcen müssen sowohl vom Staat als auch von den Unternehmen und den Einzelnen aufgebracht werden.
2. Zuständigkeiten und Verantwortung
Aufgrund der großen Bedeutung der Bildung für die Zukunft Deutschlands müssen Bund und Länder gemeinsam die erforderlichen strategischen und finanziellen Schwerpunkte für alle Bereiche der Bildungspolitik setzen. Eine Reform der bundesstaatlichen Zuständigkeiten muss das Ziel haben, die Qualität des gesamten Bildungssystems zu verbessern. Wesentliches Kriterium dabei sind gleiche Bildungschancen für jedermann. Wenn aber die Qualität unseres Bildungssystems eine entscheidende Zukunftsfrage unseres Landes ist, darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung zurückziehen. Bei der Reform des Bildungsföderalismus muss ein Rückfall in die Kleinstaaterei vermieden werden. Der Staat trägt Verantwortung für die Menschen, die aufgrund des schnellen Wandels der Arbeitswelt unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten sind. Dieser Verantwortung kann er nur dadurch gerecht werden, wenn er brach liegende Kompetenzen durch Weiterbildung aktiviert und die menschlichen Grundbedürfnisse auf Bildung, Arbeit und soziale Integration befriedigt. Deshalb beschränkt sich öffentliche Verantwortung für Basisqualifikationen nicht mehr auf die Jugendphase, sondern erstreckt sich auch auf das Erwachsenenalter. Die dazu benötigten Mittel können zukünftig nicht mehr nur vorrangig vom Beitragszahler der Sozialversicherungen aufgebracht werden. Deshalb ist das Verhältnis von Beitrags- und Steuerfinanzierung neu festzulegen. Dabei haben staatliche Leistungen die Sozialverträglichkeit der Finanzierung von Weiterbildungsaktivitäten zu gewährleisten.
3. Bildung als Standortfaktor
Weiterbildung ist eine wesentliche Investition in die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Nur qualifizierte Menschen setzen Impulse für Innovation, Fortschritt und Wirtschaftswachstum. Um die Konkurrenzfähigkeit Deutschlands als Wirtschaftsstandort zu erhalten bzw. wieder zu erlangen, muss der qualifizierten beruflichen Ausund Weiterbildung erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Nur in qualifizierten und zukunftsträchtigen Arbeitssektoren besteht die Möglichkeit, in der zunehmend globalisierten Wirtschaft zusätzliche Beschäftigung zu schaffen. Bei den hierzu notwendigen Qualifizierungen kommt den Weiterbildungseinrichtungen eine wichtige Funktion zu. Bildung ist ein wichtiger Katalysator für die Regionalentwicklung, insbesondere für die Aktivierung und Mobilisierung vorhandener Potentiale. Sie trägt damit wesentlich zu wirtschaftlicher Entwicklung und Beschäftigungsförderung bei. Regionale Tätigkeits- und Lernagenturen, wie sie im Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) „Lernkultur Kompetenzentwicklung“ in verschiedenen Regionen modellhaft aufgebaut und erprobt wurden, können dafür ein sinnvolles Instrument sein.
4. Bildung als Prozess
Bildung ist die Gesamtheit formalen, nonformalen und informellen Lernens während des gesamten Lebenszyklus. Das Verständnis der individuellen Lernbiographie ist zurzeit einem starken Wandel unterworfen. Lebenslanges Lernen umfasst die gesamte Bildung vom Elementar- und Primarbereich bis hin zum Sekundarbereich, zum tertiären und quartären Bereich. Dieses Verständnis von Lebenslangem Lernen bietet eine Antwort auf die sich stetig wandelnden Anforderungen der Arbeitswelt. Der Wandel in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt verlangt von den Weiterbildungseinrichtungen, bewährte Strukturen und Konzepte den sich ändernden Bedingungen anzupassen. Weiterbildungseinrichtungen wandeln sich zunehmend zu Bildungs- und Lerndienstleistern, die beratende und begleitende Funktionen in informellen und formalen Lernprozessen für Unternehmen, Organisationen, Vereine und Verwaltungen übernehmen.
5. Finanzierung der beruflichen Weiterbildung
Weil Weiterbildung eine wichtige Voraussetzung für die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung ist, sind die finanziellen Ressourcen für diesen Bereich deutlich zu erhöhen. Hier sind alle gefordert: Bund, Länder und Kommunen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer als Tarifvertragsparteien, Unternehmen und Betriebe sowie auch jeder Einzelne. In der Arbeitsmarktpolitik muss die Förderung der beruflichen Weiterbildung wieder zu einem Schwerpunkt werden. Wissenschaftliche Studien aus jüngster Zeit belegen, dass die aufgewandten Mittel sinnvoll und effizient eingesetzt wurden. Eine Fortsetzung der seit Jahren praktizierten rigiden Sparpolitik wird langfristig teurer. Für die öffentliche Wahrnehmung der Bedeutung des Lebenslangen Lernens wie für die Einsicht in die Notwendigkeit, Eigenmittel für Bildung einzusetzen, würde die Einführung des Bildungssparens einen großen Fortschritt bedeuten und auch im internationalen Vergleich die richtigen Akzente für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Deutschland setzen. Zudem wird so eine langfristige Finanzierungsquelle für Bildung aufgebaut. Neben dem Bildungssparen sind die bestehenden Möglichkeiten für Bildungsförderung zu harmonisieren. Es ist zu erwarten, dass insbesondere sozial Benachteiligte über dieses Instrument nicht in ausreichendem Maße erreicht werden; deshalb sind für diese Gruppen auch andere Förderinstrumente zu entwickeln. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BaföG) hat sich im Rahmen der Aufstiegsfortbildung bewährt. Es sollte um den Personenkreis erweitert werden, der eine berufliche Fortbildung im Sinne der Anpassungsqualifizierung anstrebt. Grundsätzlich muss anerkannt werden, dass Bildung verlässliche Strukturen benötigt, die eine allein am Wettbewerb ausgerichtete Finanzierung nicht garantieren kann.
6. Qualitätssicherung
Eine dauerhafte Sicherung und kontinuierliche Verbesserung der Qualität von Weiterbildungsprodukten ist nur durch eine hohe Prozessqualität möglich. Deshalb ist einer prozessorientierten, auf den Bildungsträger und sein Qualitätsmanagementsystem insgesamt ausgerichteten Zertifizierung der Vorzug gegenüber der Überprüfung einzelner Bildungsprodukte zu geben. Sinnvoll sind die Evaluation und die wissenschaftliche Begleitung von Projekten sowie Initiativen beruflicher und betrieblicher Weiterbildung. Wichtig ist dies auch im Sinne einer stärkeren Orientierung vor allem am individuellen Kunden und dessen Anforderungen. Diese setzt Flexibilität in der Produktgestaltung voraus; schematisierte Produkte sind in der Regel wenig geeignet. Qualitätsgerechte Bildung erfordert allerdings auch, dass die Einführung und Umsetzung verbindlicher Qualitätsstandards vom Bildungsträger verwirklicht und vom Kunden in allen Bildungsbereichen eingefordert wird. Nur durch die Nachhaltigkeit des Qualitätsmanagements, zu dem auch die frühzeitige Identifikation neuer, zukunftsträchtiger Berufsbilder, die verstärkte Umsetzung in neuen Ausbildungsgängen und Weiterbildungsangeboten sowie die systematische Vernetzung aller Akteure gehören, kann der hohe Standard der Bildungsarbeit aufrechterhalten werden.
7. Integration
Weiterbildung zielt – neben der Integration in die Gesellschaft – vor allem auf die Integration in den Arbeitsmarkt. Die Träger der Weiterbildung können aufgrund ihrer genauen Kenntnis der regionalen und sektoralen Arbeitsmärkte Arbeitslosen dabei helfen, den Weg aus der Arbeitslosigkeit in den ersten Arbeitsmarkt schnell zu finden. Um diese Kapazitäten auch zukünftig nutzen zu können, muss der Erhalt funktionierender Weiterbildungsstrukturen gewährleistet werden. Weiterbildung ist ein unverzichtbares Element, um den gesellschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Benachteiligten- und Migrationspolitik zu begegnen. Bildung ist hier präventive Sozialarbeit, denn sie bindet alle sozialen Gruppen in den Erwerbsprozess ein und lässt sie am öffentlichen Leben teilhaben. Wo dieses nötig ist, sind entsprechende Bildungsberatungen und „Ausbildungslotsen“ besonders in ethnischen Ballungsgebieten anzubieten. Zuwanderer, Flüchtlinge und Aussiedler brauchen qualifizierten Deutschunterricht. Dieser stellt eine notwendige, wenn auch nicht allein hinreichende Grundvoraussetzung für alle weitergehenden Integrationsbemühungen dar. Besonders für Langzeitarbeitslose ist tätigkeitsbezogenes Lernen in regionalen Gemeinwesenstrukturen ein Erfolg versprechendes Mittel zur Integration und Schaffung von Chancen zur Reintegration in Erwerbstätigkeit. Zielführende Bildungsangebote sind unter Berücksichtigung des regionalen Arbeitsmarktes zu gestalten.
8. Vernetzung
Berufliche Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration finden in einer pluralen Struktur von nationalen, regionalen und kommunalen Behörden, Kammern, Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften und Bildungsträgern statt. Eine sinnvolle Vernetzung und die sachorientierte Kooperation der Akteure sind wesentliche Voraussetzungen für eine kundenorientierte und erfolgreiche Weiterbildungspolitik in Deutschland. Die Unterstützung regionaler Ansätze zum Aufbau lernförderlicher Infrastrukturen, die allen Bürgern Bildungschancen eröffnen, ist voranzutreiben. Die BMBF-Programme „Lernende Regionen“, „Lernkultur Kompetenzentwicklung“ und „Innovative Arbeitsgestaltung – Zukunft der Arbeit“ bieten dafür eine gute Grundlage. Verstärktes Augenmerk ist dabei dem Transfer von Modellprojekten und innovativen Instrumenten zu widmen. Anzustreben ist eine verbesserte Verzahnung und Abstimmung zwischen den Akteuren von Bund, Ländern, Kommunen und Wirtschaft.
9. Allgemeine Zugänglichkeit des Bildungssystems
Bildung muss allgemein zugänglich sein. Menschen aus bildungsfernen Schichten und Menschen mit Migrationshintergrund muss der Zugang zu Bildung durch spezielle Angebote erheblich erleichtert werden. Darüber hinaus muss gewährleistet werden, dass diese Menschen auch tatsächlich an Bildung teilhaben.
10. Chance Bildung
Weiterbildung leistet einen Beitrag zur Vermittlung von Werten, Tugenden und grundlegenden Kulturfertigkeiten. Weiterbildung sichert die Grundlagen für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Diese sozialpolitische Dimension muss anerkannt werden, damit die drängenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Probleme lösbar werden.
Frankfurt, 2006