AGB

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Verträgen über Informations- und Fortbildungsveranstaltungen (nachfolgend „Seminar/e“ genannt) mit externen Dozenten zwischen dem Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP), Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft, Markgrafenstraße 56, 10117 Berlin, eingetragen Amtsgericht Berlin-Charlottenburg VR 26815 B (nachfolgend „VDP“ genannt) im Rahmen der von diesem betriebenen Akademie (nachfolgend „VDP-Akademie“ genannt) und den jeweiligen Teilnehmern der Seminare (nachfolgend „Seminarteilnehmer“ genannt).


2. Gegenstand der Leistung

  • 2.1 Die Seminare finden zu den jeweils vereinbarten Zeiten statt; eine nur teilweise Buchung einzelner Abschnitte der Seminare ist nur im Einzelfall und mit gesondertem Einverständnis des VDP möglich.

  • 2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden die Seminare der VDP-Akademie grundsätzlich am Sitz des VDP in Berlin durchgeführt.

  • 2.3 Die Parteien können vereinbaren, dass die Seminare an einem anderen Ort und/oder nur für einen begrenzten, vom Vertragspartner bestimmten Personenkreis durchgeführt werden (In-House Seminar).

  • 2.4 Der VDP kann sich zur Durchführung der Seminare externer Referenten bedienen.


3. Vertragsparteien

Das Angebot der VDP-Akademie richtet sich an natürliche Personen. Der Vertrag kommt zwischen dem VDP und dem Seminarteilnehmer zustande. Ein Vertragsverhältnis mit einer juristischen Person (bspw. Arbeitgeber des Seminarteilnehmers) kommt nur zustande, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart ist.


4. Vertragsbeginn und Laufzeit

  • 4.1 Der Vertrag kommt erst mit einer, auf die verbindliche Anmeldung des Seminarteilnehmers zu einem Seminar der VDP-Akademie folgenden Anmeldebestätigung des VDP zustande.

  • 4.2 Die Anmeldung und die Anmeldebestätigung kann in Textform (Post, Telefax, E-Mail; bei Anmeldung zusätzlich: Online-Formular) erfolgen.

  • 4.3 Bei allen Seminaren ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Die Belegung der Seminarplätze folgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.

  • 4.4 Sobald die Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen gegeben ist, erhalten die Seminarteilnehmer eine Anmeldebestätigung.

  • 4.5 Der Vertrag endet vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen mit dem Ende des Seminars.


5. Rücktritt und Umbuchung durch Seminarteilnehme

  • 5.1 Der Seminarteilnehmer kann nach Vertragsschluss bis zu vierzehn (14) Tage vor Beginn des Seminars vom Vertrag kostenfrei zurücktreten (ordentliche Stornierung).

  • 5.2 Erfolgt die Rücktrittserklärung nach Ablauf der Frist in Ziff. 5.1, jedoch noch sieben (7) Tage vor Beginn des Seminars, so kann der Seminarteilnehmer gegen eine Aufwandspauschale von 50 % der Seminargebühr sich vom Vertrag lösen (kurzfristige Stornierung).

  • 5.3 Ziff. 5.1 und Ziff. 5.2 finden keine Anwendung, wenn zwischen der Anmeldebestätigung nach Ziff. 4.4 und dem Beginn des Seminars weniger als vierzehn (14) bzw. sieben (7) Tage liegen.

  • 5.4 Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Seminarteilnehmer ist nicht möglich, wenn zwischen Vertragsschluss und Beginn des Seminars weniger als sieben (7) Tage liegen.

  • 5.5 Die Erklärung muss dem VDP schriftlich erklärt werden; maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang beim Erklärungsempfänger.

  • 5.6 Ziff. 5.1 bis 5.3 findet bei der Wahl eines anderen als dem ursprünglich gewählten Seminar (Umbuchung) entsprechend Anwendung. Die Aufwandspauschale für kurzfristige Umbuchung ist vermindert auf 30 % des ursprünglichen Seminarpreises.


6. Rücktritt der VDP-Akademie, Seminarausfall

  • 6.1 Der VDP ist berechtigt, bis zu vierzehn (14) Tagen vor Seminarbeginn von diesem Vertrag zurücktreten.

  • 6.2 Ist ein Seminar zu dem vereinbarten Termin nicht durchführbar und beruht dies auf nicht vom VDP zu vertretenden Umständen (bspw. Erkrankung / sonstiger Ausfall des Dozenten), ist der VDP berechtigt das Seminar abzusagen. Der VDP wird sich bemühen, geeignete Ersatztermine oder Alternativlösungen vorzuschlagen. Im Fall des ersatzlosen Ausfalls eines Seminars erstattet der VDP die bereits gezahlten Seminargebühren vollständig, der ersatzfähige Schaden ist jedoch auf die Höhe der Seminargebühren begrenzt; weitergehende Schäden im Zusammenhang mit dem Ausfall eines Seminars können gegenüber dem VDP nicht geltend gemacht werden.


7. Gebühren und Zahlungsbedingungen

  • 7.1 Die Gebühren für die Teilnahme am Seminar sind auf der Website des VDP und im jeweiligen Seminarprogramm aufgenommen. Die Seminarkosten verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Die Gebühren für die Seminarteilnahme sind gem. § 4 Nr. 22 a UStG steuerfrei. Für steuerpflichtige Leistungen (bspw. Verpflegung) gilt der zum jeweiligen Zeitpunkt der Leistungserbringung geltend Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  • 7.2 In den Gebühren sind sämtliche mit dem Seminar verbundene Leistungen der VDP-Akademie (Dozenten, Unterrichtsräume und -material, etc.) abgegolten; indirekte Kosten (An- und Abfahrtskosten, Übernachtungskosten, etc.) sind vom Seminarteilnehmer zu tragen.

  • 7.3 Mit der Anmeldebestätigung erhält der Seminarteilnehmer eine Rechnung in Textf orm (bspw. E-Mail) über die Gebühren. Die Gebühren sind innerhalb von zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt.

  • 7.4 Der Zahlungsverzug und seine Folgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei aufgrund von Zahlungsverzug erforderlichen Mahnungen ist der VDP berechtigt, eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 zu verlangen.


8. Haftung

Die Auswahl der passenden Seminarangebote liegt im Verantwortungsbereich des Seminarteilnehmers. Jedes Seminar wird gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Eine Haftung für Schäden wegen unzutreffend vermittelten Inhalten und Empfehlungen durch die Dozenten, die Verwertung erworbener Kenntnisse, technische Ausfälle oder sonstige Unzulänglichkeiten kann nicht übernommen werden. Der VDP haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch die Durchführung einer Fortbildung entstehen, ausgenommen, diese Schäden sind vom VDP vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden. Ausgenommen hiervon sind fernen Schäden


9. Datenschutz

Der VDP verarbeitet personenbezogenen Daten der Seminarteilnehmer nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere nach der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO). Einzelheiten können den „Hinweisen zum Datenschutz der VDP-Akademie“ entnommen werden.


10. Sonstiges

  • 10.1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den VDP vorgenommen werden, soweit dies wirtschaftlich geboten erscheint, zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist und dem Seminarteilnehmer hierdurch keine Nachteile wider Treu und Glauben entstehen.

  • 10.2 Die Seminarteilnehmer werden spätestens einen Monat vor dem geplanten Inkrafttreten der neuen Fassung der AGB per E-Mail auf die Änderungen hingewiesen. Widerspricht der Seminarteilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten, so gelten die neuen AGB als akzeptiert. Der VDP wird die Seminarteilnehmer auf die Bedeutung der Monatsfrist und des Widerspruchsrechts sowie die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert in geeigneter Form hinweisen. Die VDP-Akademie behält sich im Falle des Widerspruches die Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.

  • 10.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Bestandteile sowie dieser Klausel bedürfen der Schriftform, soweit nicht Textform ausdrücklich zulässig ist.

  • 10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  • 10.5 Der VDP ist jederzeit berechtigt, die VDP-Akademie und damit verbundene Dienste einzustellen.

  • 10.6 Gerichtstand ist soweit gesetzlich zulässig Berlin.

 

Berlin im März 2019