Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft – von allgemein- und berufsbildenden Schulen über die Erwachsenenbildung bis hin zu Fachhochschulen und Hochschulen. Zu seinen Mitgliedern gehören bundesweit zahlreiche Träger von Integrations- und Berufssprachkursen im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache. Als maßgeblicher Interessenverband bringt der VDP die Expertise seiner Mitgliedseinrichtungen in die Weiterentwicklung der Sprachförderung und Integration ein.
Vorbemerkung
Integrationskurse stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt und schaffen die Grundlage für gesellschaftliche und berufliche Teilhabe. Sie vermitteln Sprachkompetenz, erleichtern den Zugang zu Ausbildung und Beschäftigung und tragen dazu bei, die Abhängigkeit von Transferleistungen zu verringern.
Der Referentenentwurf sieht vor dem Hintergrund begrenzter Haushaltsmittel eine stärkere Priorisierung beim Zugang zu Integrationskursen vor. Der VDP erkennt die Notwendigkeit eines effizienten Mitteleinsatzes an. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass integrationsbedürftige Menschen trotz bestehenden Sprachförderbedarfs künftig erst später oder gar keinen Zugang zu einem Integrationskurs erhalten. Neben kurzfristigen haushaltspolitischen Erwägungen sollten deshalb auch die mittel- und langfristigen Auswirkungen auf Integration und Arbeitsmarkt stärker berücksichtigt werden.
Der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel in zahlreichen Branchen. Bis 2035 könnten in Deutschland bis zu 7,2 Millionen Erwerbspersonen fehlen (IAB 2021). Integrationskurse leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Internationale Studien belegen, dass sie die Beschäftigungschancen zugewanderter Menschen nachhaltig verbessern (OECD 2024).
Zugleich bleiben Menschen im Asylverfahren oder mit einer Duldung weiterhin weitgehend von einer bedarfsgerechten Sprachförderung ausgeschlossen. Aus Sicht des VDP erschwert dies eine frühzeitige Integration und damit auch die gesellschaftliche und berufliche Teilhabe.
Änderung des § 5 Absatz 4 Satz 2 Integrationskursverordnung
Die vorgesehene Änderung des § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV führt zwar nicht zu einem rechtlichen Ausschluss weiterer Personengruppen von der Zulassung nach § 44 Absatz 4 AufenthG. Vielmehr sollen bei den verfügbaren Kursplätzen künftig bestimmte Personengruppen vorrangig berücksichtigt werden. Aus Sicht des VDP wird diese Priorisierung bei begrenzten Kurskapazitäten dazu führen, dass andere Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich geringere Chancen auf eine zeitnahe Zulassung erhalten. Für sie verzögert sich damit der Zugang zur notwendigen Sprachförderung.
So sollen künftig im Rahmen der verfügbaren Kursplätze insbesondere folgende Personengruppen gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 IntV-E vorrangig berücksichtigt werden:
- Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz besitzen,
- deutsche Staatsangehörige und andere Unionsbürger, die nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen,
- und deren Familienangehörige.
Aus Sicht des VDP ist kritisch zu bewerten, dass die vorgesehene Priorisierung innerhalb der bestehenden Kurskapazitäten erfolgen soll. Ohne zusätzliche Kursplätze werden andere integrationsbedürftige Menschen voraussichtlich länger auf einen Kursplatz warten müssen. Dies wird sich auf die Zulassungspraxis, die Zusammensetzung der Kurse sowie den Beratungsaufwand der Kursträger auswirken.
Aus der Praxis unserer Mitgliedseinrichtungen wissen wir, dass viele Teilnehmende erst durch den Integrationskurs die Voraussetzungen erwerben, um eine Beschäftigung aufzunehmen, eine Ausbildung zu beginnen oder sich beruflich weiterzuentwickeln. Erhalten sie aufgrund der stärkeren Priorisierung keinen zeitnahen Zugang zu einem Integrationskurs, verzögert sich auch ihre Integration in den Arbeitsmarkt.
Der im Referentenentwurf angenommene unveränderte Erfüllungsaufwand bildet zudem die Auswirkungen auf die Kursträger aus Sicht des VDP nicht umfassend und vollständig ab. Insbesondere der Beratungsaufwand wird steigen, weil vielen Interessierten trotz bestehenden Sprachförderbedarfs erklärt werden muss, warum eine Zulassung derzeit nicht möglich ist.
Ob Menschen mit erkennbarem Bedarf Zugang zu Integrationskursen erhalten, sollte nach Auffassung des VDP nicht allein von verfügbare Restkapazitäten abhängen. Die bestehende Härtefallpraxis ist transparent auszugestalten und sicherzustellen, dass Personen mit besonderem Integrationsbedarf weiterhin zeitnah Zugang zu Integrationskursen erhalten können.
Der VDP regt an, eine geeignete Übergangsregelung für diejenigen Gruppen zu gestalten, die ohne eigenes Verschulden bislang keinen Zugang zu einem Integrationskurs erhalten haben. Sinnvoll wäre beispielsweise eine abgestufte Priorisierung, sodass Betroffene keine Nachteile aus früheren Kapazitätsengpässen entstehen.
Integrationskurse finanziell absichern
Da der Referentenentwurf die Priorisierung ausdrücklich mit den verfügbaren Haushaltsmitteln begründet, kommt der auskömmlichen Finanzierung des Integrationskurssystems eine zentrale Bedeutung zu. Aus Sicht des VDP können die mit dem Entwurf verfolgten integrations- und arbeitsmarktpolitischen Ziele nur erreicht werden, wenn gleichzeitig ausreichend Kurskapazitäten finanziert werden. Der VDP fordert daher – gemeinsam in einem großen Verbändebündnis -, die Mittel für Integrationskurse im Bundeshaushalt 2027 auf mindestens 900 Mio. Euro anzuheben.
Für das laufende Haushaltsjahr stehen rund 1 Mrd. Euro für Integrationskurse zur Verfügung. Die Mittel für 2026 sind jedoch bereits weitgehend gebunden. Für 2027 sind bislang lediglich 590 Mio. Euro vorgesehen – 40 Prozent weniger im Vergleich zum aktuellen Haushalt. Aus Sicht des VDP reicht dies nicht aus, um das angekündigte Teilnahmekontingent sowie die Ziele des Koalitionsvertrags zu erreichen. Eine Aufstockung auf mindestens 900 Mio. Euro ist deshalb erforderlich, um Planungssicherheit für Teilnehmende und Kursträger zu schaffen.
Eine stärkere arbeitsmarktbezogene Priorisierung kann nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn gleichzeitig ausreichend Kurskapazitäten und eine verlässliche Finanzierung sichergestellt werden. Die reine Umverteilung knapper Kapazitäten löst das zugrunde liegende Problem nicht.
Integrationskurse dienen in erster Linie der gesellschaftlichen Teilhabe. Ihre positiven Wirkungen auf den Arbeitsmarkt sind ein wesentlicher, aber nachgelagerter Effekt erfolgreicher Sprachförderung. Bei der Weiterentwicklung der Integrationskursverordnung sollte dieser integrationspolitische Auftrag auch künftig im Mittelpunkt stehen. Arbeitsmarktpolitische Zielsetzungen sollten ergänzend und in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales weiterentwickelt werden.
Der Referentenentwurf führt aus, dass die vorgesehenen Änderungen mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen – insbesondere den SDGs 1, 4, 5, 8 und 10 – im Einklang stehen. Der VDP teilt diese Zielsetzung. Aus seiner Sicht ließe sich ihre Umsetzung jedoch noch wirksamer unterstützen, wenn Integrationskurse weiterhin einem breiteren Kreis integrationsbedürftiger Menschen offen stünden.
Berlin, 10. Juli 2026
Kontakt:
Ellen Jacob
Bundesgeschäftsführerin
Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft
Kronenstraße 3
10117 Berlin
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