Stellungnahme PTA-Reformgesetz

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt als bundesweite Dachorganisation neben allgemeinbildenden Schulen in freier Trägerschaft auch jene berufliche Schulen, die in den Gesundheitsfachberufen ausbilden. Der Ausbildungsschwerpunkt unserer Mitgliedseinrichtungen liegt in den Gesundheitsfachberufen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie den naturwissenschaftlich-technischen Berufen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist zunächst grundsätzlich geeignet, die Ausbildung im Hinblick auf sich verändernde Anforderungen der Apothekenpraxis zu reformieren, an geänderte Aufgabenschwerpunkte anzupassen und die Ausbildung und das Berufsbild zu modernisieren. Nach Abstimmung mit den durch den VDP vertretenen Bildungsträgern der PTA-Ausbildungsschulen beziehen wir anlässlich des vorgelegten Gesetzentwurfs der Bundesregierung (19/13961), der Stellungnahme des Bundesrats (397/19), der Gegenäußerung der Bundesregierung (19/14088) sowie der Anhörung des Gesundheitsausschuss am 23. Oktober 2019 zu den relevanten Aspekten Stellung. Die Schulen haben die konkrete Befürchtung, dass die Ausbildung an Attraktivität verliert, fachlich unbegründet verkompliziert wird und sich weniger statt mehr potentielle Auszubildende für den Beruf begeistert können. Die anstehende politische Entscheidung über die Ausbildungsdauer, die Ausbildungsstruktur und die Frage der Schulgeldfreiheit und Finanzierung muss die richtigen Weichen stellen.

Positionierung der PTA-Schulen im VDP e.V. zu ausgewählten Aspekten:

Ausbildungsdauer:

  • Die zweieinhalbjährige Berufsausbildung in ihrer bisherigen Struktur hat sich bewährt.
  • Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine vom Bundesrat und Sachverständigen diskutierte Verlängerung der Ausbildung die Ausbildungsattraktivität erhöhen sollte, wie es in diesem Mangelberuf dringend notwendig wäre. Als Referenz für dieses Argument steht der deutliche Bewerberrückgang bei der dreijährigen PKA-Ausbildung gegenüber der zweijährigen Apothekenhelfer-Ausbildung.
  • Der Fachkräftemangel wird sich bei einer Ausbildungszeitverlängerung durch Wegbrechen von Ausbildungsplätzen an den Schulen weiter verschärfen, da jeder Schulplatz um sechs Monate länger besetzt bleibt und neuen Auszubildenden nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Ausbau der Kapazitäten an den Schulen ist zumindest kurzfristig nicht zu bewerkstelligen. Dem Vorwurf, dies aus „Bequemlichkeit“ abzulehnen, kann im Folgenden mit sachlichen Argumenten, u.a. zur Ausbildungsorganisation und -struktur begegnet werden.
  • Fest steht, dass die mit der Ausbildung verbundenen Kosten für die Auszubildenden und Schulträger unter den bisherigen Finanzierungsregelungen um 20 Prozent steigen.
  • Im Übrigen würde die Ausbildungsdauer in den benachbarten Ausbildungen CTA und BTA weiterhin zwei Jahre betragen.

Struktur der Ausbildung  // Wechsel der Ausbildungsabschnitte

  • Im Gegensatz zum konsekutiven Aufbau schlägt der Bundesrat neben der Ausbildungsverlängerung einen Wechsel von Abschnitten der schulischen und praktischen Ausbildung vor.
  • Dieser Vorschlag ist angelehnt an die Ausbildungsorganisation anderer Gesundheitsfachberufe, wie Physiotherapie oder Pflegeausbildung. Hier ist eine enge Verzahnung der schulischen und praktischen Ausbildung schon allein aufgrund der geographischen Nähe der Ausbildungsorte gegeben.
  • In der PTA-Ausbildung wird dies nicht gelingen. Insbesondere die Apotheken würden hier zum Flaschenhals und mit deutlich steigenden organisatorischen und personellen Anforderungen konfrontiert. Die Ausbildungsbereitschaft würde dadurch negativ beeinflusst. Apotheken am Standort der Berufsfachschulen wären überrepräsentativ nachgefragt, Apotheken außerhalb des Einzugsbereichs bzw. im ländlichen Raum von der praktischen Ausbildung nahezu ausgeschlossen.
  • Zudem muss beachtet werden, dass es mehrheitlich um minderjährige Schülerinnen und Schüler geht, die auf die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen wären, um die weiten Wegstrecken zu bewältigen.
  • Bei einer drei- bis vierzügigen PTA-Schule und einer dreijährigen Ausbildungsdauer wären am Standort der Berufsfachschule 9 bis 12 Klassen gleichzeitig in der Ausbildung, würden in jedem Schuljahr 9 bis 12 Praktikumsblöcke mit jeweils ca. 24 bis 27 Schülerinnen und Schüler in Apotheken unterzubringen sein.
  • Die für den Ausbildungserfolg wichtigen Praktikumsbesuche ließen sich in deutlich weiter entfernten Orte durch die Lehrkräfte der PTA-Schulen aus arbeitsrechtlichen, schulrechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen nicht an Lehrkräfte anderer PTA-Schulen übertragen.
  • Die Praktikumsanforderungen an die Apotheken werden zudem durch die angeregte 300 Stunden Qualifizierung für die Praxisanleiter deutlich erhöht.

Finanzierung // Schulgeld und Ausbildungsvergütung

  • Grundsätzlich entscheiden die Umsetzung einer bundeseinheitlichen Schulgeldfreiheit sowie die Umsetzung eines neuen Finanzierungssystems der Ausbildung mittel- und langfristig maßgeblich über die Ausbildungsattraktivität der Gesundheitsfachberufe, hier der PTA-Ausbildung. Die berufsfachschulische Ausbildung ist ein bewährtes Modell, das die Ausbildungsqualität sichert und ein attraktives Ausbildungsangebot darstellt.
  • Das PTA-Ausbildungsangebot an den ca. 80 – 85 PTA-Schulen wird mehrheitlich durch Schulen in freier Trägerschaft gesichert. Aufgrund einer unzureichenden Finanzierung ihres Schulangebots durch die öffentliche Hand, stehen diese Schulen derzeit ohne kostendeckende Finanzierung ihres Ausbildungsangebotes da. Sie müssen Schulgelder erheben. Eine bundeseinheitliche Schulgeldfreiheit muss zügig erreicht werden. Die durch den Wegfall des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel müssen in entsprechender Höhe kompensiert werden. Länderspezifische Anforderungen und Kosten sind dabei zu berücksichtigen.
  • Eine Ausbildungsvergütung erhöht ohne Zweifel die Attraktivität und wäre ein Gebot der Stunde. Allerdings ist für uns aktuell nicht ersichtlich, ob – wie vom Bundesrat vorgeschlagen –

eine Einbindung der PTA-Ausbildung in das KHG der richtige Schritt ist, dies einer rechtlichen Prüfung standhält und aufgrund der Ausbildungsinhalte und -strukturen tatsächlich in Krankenhäusern und seinen Schulen angesiedelt werden sollte.

Berlin, Oktober 2019