Stellungnahme Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Stellungnahme des Verbandes Deutscher Privatschulverbände (VDP) zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Der vorliegende Entwurf (RefE) sieht eine Ergänzung des am 1. August 2026 in Kraft tretenden § 24 Absatz 4 SGB VIII vor. In einem neuen Satz 4 soll ergänzt werden,

„dass der Anspruch in den Schulferien auch als erfüllt gilt, soweit Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.“

Grundsätzlich begrüßt der VDP das Ziel des RefE, Angebote der Jugendarbeit in den Schulferien als rechtsanspruchserfüllend anzuerkennen und damit den ab 1. August 2026 stufenweise geltenden Anspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder auch in Ferienzeiten abzusichern. Damit entsteht die Chance, bewährte, niedrigschwellige Ferienprogramme zu erhalten und auszubauen.

Zugleich weist der VDP darauf hin, dass die geplante Ausweitung auf Angebote der Jugendarbeit zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte, wenn schulische Angebote – insbesondere an Schulen in freier Trägerschaft – nicht gleichberechtigt berücksichtigt werden. Um die Zielsetzung des Gesetzes, vorhandene Kapazitäten aller Träger zu nutzen, zu erreichen, ist daher ein kooperativer, trägerübergreifender Ausbau erforderlich. Entscheidend ist, dass freie Schulträger, die bereits vielfach verlässliche Ferien- und Ganztagsangebote bereitstellen, gleichberechtigt in Planung, Finanzierung und Umsetzung eingebunden werden. Dies entspricht dem gesetzgeberischen Anspruch auf Trägerpluralität und sichert Qualität bei der Anspruchserfüllung.

Einbindung freier Schulen in die Jugendhilfeplanung

Der Referentenentwurf knüpft die Anspruchserfüllung in den Ferienzeiten unmittelbar an Angebote der Jugendhilfe. Damit rückt die örtliche Jugendhilfeplanung (§ 80 SGB VIII) in den Mittelpunkt der Bedarfsdeckung. Eine verlässliche Finanzierung von Ganztagsangeboten an Schulen in freier Trägerschaft setzt deren systematische Einbindung in die örtliche Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII voraus.

Derzeit sind private Schulen aber in vielen Kommunen nicht oder nur unzureichend in diese Planungsprozesse eingebunden. Dies führt dazu, dass Kooperations- und Leistungsvereinbarungen oftmals fehlen und die Abrufung von Fördermitteln erschwert ist. Aus Sicht des VDP muss die Beteiligung freier Schulen an der Jugendhilfeplanung zur Selbstverständlichkeit werden – nur so können ihre Betreuungsangebote planmäßig berücksichtigt und finanziell abgesichert werden.

Der VDP fordert daher:

  • Verbindliche Einbindung freier Schulträger in die kommunale Jugendhilfeplanung.
  • Standardisierte Kooperations- und Leistungsvereinbarungen zwischen Jugendhilfeträgern und Schulen in freier Trägerschaft.
  • Verankerung in Förderkriterien, dass Bundes- und Landesmittel nur fließen, wenn auch freie Schulen systematisch in die Planung einbezogen werden.

 

Finanzierung, Gleichbehandlung und Trägerneutralität

Der Referentenentwurf selbst enthält keine neuen Finanzierungsregelungen. Für die Umsetzung in der Praxis – insbesondere in den Ferienzeiten – ist jedoch eine gesicherte Finanzierung unabdingbar: Der Rechtsanspruch muss werktäglich acht Stunden erfüllt werden, auch außerhalb der regulären Schulzeit. Wenn Angebote der Jugendarbeit künftig unmittelbar rechtsanspruchserfüllend wirken sollen, dürfen Mittel nicht einseitig zugunsten der Jugendarbeit verschoben werden, während schulische Ferienangebote strukturell unterfinanziert bleiben.

Um die Zielsetzung des Gesetzes – die Nutzung aller vorhandenen Kapazitäten – zu erreichen, ist eine trägerneutrale Finanzierung zwingend erforderlich.

Der VDP fordert konkret:

  • Direkte Antragsberechtigung sicherstellen: Freie Träger, insbesondere freie Schulträger und anerkannte Jugendhilfeträger, müssen unmittelbar Fördermittel beantragen können. Die Verfahren sind so zu gestalten, dass nicht-kommunale Anbieter von Beginn an berücksichtigt und Mittel trägerschaftsunabhängig vergeben werden.
  • Klare Finanzierungsregelungen: Ferienangebote freier Schulträger müssen finanziell gefördert werden, wenn sie zur Rechtsanspruchserfüllung beitragen (z. B. über Jugendhilfe- oder Landesprogramme). Benötigt werden transparente Kriterien zur Mittelverteilung, die Benachteiligungen ausschließen.
  • Rechtliche Absicherung und Anerkennung: Ferienangebote freier Träger sind als anspruchserfüllend anzuerkennen, sofern festgelegte Qualitäts- und Schutzkonzepte vorliegen. Wo erforderlich, ist die unbürokratische Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe vorzusehen oder durch verbindliche Kooperationsvereinbarungen zu ersetzen, damit Personal- und Strukturaufbau rechtzeitig erfolgen kann.

 

Trägerpluralität sichern: In allen Umsetzungsmaßnahmen ist die Vielfalt der Trägerlandschaft ausdrücklich zu berücksichtigen; unterschiedliche pädagogische Ansätze sollen chancengleich zum Zuge kommen. Ohne diese Vorkehrungen besteht das Risiko, dass vorhandene Kapazitäten freier Träger ungenutzt bleiben und dringend benötigte Betreuungsplätze nicht entstehen.

Schlussbemerkung

Freie Schulträger leisten bereits heute einen unverzichtbaren Beitrag zur Ferien- und Ganztagsbetreuung und verfügen über nachgewiesene Qualität, umfangreiche Erfahrungen und bewährte Strukturen. Der VDP bittet darum, die oben genannten Punkte im weiteren Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess zu berücksichtigen. Planungssicherheit und Rechtsklarheit für alle Träger sind Voraussetzung, um das Ziel des Referentenentwurfs – eine flächendeckende, qualitativ hochwertige Ganztagsbetreuung auch in den Schulferien – zu erreichen.

Ohne eine verlässliche und gleichberechtigte finanzielle Absicherung freier Schulen droht zudem eine Umlage auf Elternbeiträge, die das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot gefährden würde. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden.

Der Verband Deutscher Privatschulverbände steht für einen konstruktiven Dialog zur Verfügung und bringt sich gern in die weiteren Beratungen ein.

September 2025

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