Stellungnahme Hebammenreformgesetz

Stellungnahme des Verbands Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP)

zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Hebammenausbildung (Hebammenreformgesetz – HebRefG)

Vorbemerkungen

Angesichts des demografischen Wandels und hohen Bedarfs an qualifizierten Fachkräften in allen Gesundheitsfachberufen kommt diesen eine wichtige Rolle in der bedarfsgerechten Versorgung der Patienten zu. Zugleich sind Auszubildende und Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen konfrontiert mit gravierenden Veränderungen und steigenden Anforderungen an ihre Ausbildung, ihre Qualifikationen und ihr späteres Tätigkeitsfeld. Als Zielsetzung des Referentenentwurfs (RefE) wird eine qualitativ hochwertige, modern ausgestaltete Hebammenausbildung zur Attraktivitätssteigerung des Hebammenberufs angegeben. Als Antwort darauf sieht der vorgelegte RefE im Kern die vollständige Akademisierung der Hebammenausbildung vor. Ein duales Studium soll künftig das wissenschaftliche Studium mit einer beruflichen Ausbildung verbinden. Dieser Vorschlag ist ein Ergebnis der seit vielen Jahren andauernden berufs-, gesundheits- und bildungspolitischen Diskussion über die Frage der Neuordnung und künftigen Verortung der Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen. Hier erstmals umgesetzt für die Hebammenausbildung.

Als Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. sehen wir diesen politisch gewollten endgültigen Übergang der Hebammenausbildung aus dem berufsfachschulischen Bildungsbereich in den hochschulischen Bereich sehr kritisch. Unserer Ansicht nach wird hier ein Systembruch in der Ausbildung mit ungewissem Ausgang umgesetzt und ein bewährtes berufsfachschulisches Ausbildungssystem für den Hebammenberuf aufs Spiel gesetzt. Inwieweit die Zielsetzung des Reformvorhabens durch eine wissenschaftlich ausgerichtete Ausbildung erreicht werden kann, bleibt eine Annahme und kann weder abschließend wissenschaftlich fundiert noch aus Beispielen in anderen Berufsfeldern praktisch belegt werden. Ausbildungsplätze sind bei einer Vollakademisierung und den aktuell bestehenden Ausbildungsstrukturen zumindest kurz- und mittelfristig gefährdet. Der VDP Dachverband lehnt daher das Reformvorhaben in der im vorliegenden RefE in Form einer Vollakademisierung ab. Gestatten Sie uns hierzu folgende Ausführungen:

  • Die Potentiale einer Teilakademisierung für das Berufsfeld bleiben ungenutzt. Die vom Wissenschaftsrat 2012 herausgegebene Empfehlung für eine „Akademisierungsquote zwischen 10 und 20 Prozent“ beruht auf der Annahme, dass die Akademisierung der Ausbildungen an sich essentiell gesehen wird, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Ausbildung zu gewährleisten und den höheren Anforderungen an die berufliche Qualifikation zu genügen. Der Bedarf an Bereichsleitungs- und Leitungsfunktionen in Kliniken und Praxen, Forschung und Lehre könne aber durch eine Teilakademisierung ausreichend abgedeckt werden. Der vorgelegte RefE beschreitet konsequent den Weg in die Vollakademisierung und sieht das Studium zum Erlernen des Hebammenberufs als Pflicht und nicht als Option der beruflichen Weiterqualifizierung an. Auf die Reformoption einer Ausweitung primärqualifizierender oder ausbildungs- bzw. berufsbegleitender Studiengänge bei einem parallel (weiter-)bestehenden Angebots eines bewährten berufsfachschulischen Ausbildungssystems wird verzichtet. Dieser Schritt verkennt die Ergebnisse der 2016 vorgelegten Evaluation der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze, u.a. der Hebammen (BT-Drs. 18/9400). In diesem wird eine Teilakademisierung als geeigneter Weg angesehen. Auch das Pflegeberufereformgesetz ließe sich als geeignetes Vorbild heranziehen. Ergänzend zu der fachschulisch-beruflichen Pflegeausbildung wird diese durch eine hochschulische Pflegeausbildung künftig ergänzt. Hier wird de facto erstmalig eine regelhafte Teilakademisierung umgesetzt, die in einem überschaubaren Zeitkorridor einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden kann. Aussagen über den Mehrwert akademischer Ausbildung in der Qualität der Versorgung könnten dann nach objektiven Kriterien getroffen werden. Es stünden valide Aussagen über die langfristigen Auswirkungen der Akademisierung in den Gesundheitsfachberufen sowie Erhebungen zum Verbleib im Beruf und berufliche Zufriedenheit zur Verfügung.
  • Zur Deckung des Fachkräftebedarfs an Ausbildungsplätzen im hochschulischen Bereich ist derzeit nicht vorhanden. Laut Bundesregierung (BT-Drs. 19/8034) gibt es derzeit 16 Hochschulen in neun Bundesländern, die eine akademische Hebammenausbildung anbieten. Es existieren damit aktuell 400 Studienplätze pro Jahr. Im Ausbildungsjahr 2017/2018 befanden sich 2.110 Personen in der Ausbildung. Dieser Befund lässt weder eine komplette Überführung der Schulen in den Hochschulbereich zu wie dies in Österreich und in der Schweiz geschehen ist, noch können alle Berufsfachschulen mit einer Hochschule kooperieren. Durch das Ende der Ausbildung von Hebammen an Hebammenschulen um 31.12.2020 werden im Jahr 2021 über 600 Studienplätze für Hebammen im ersten Semester benötigt, um den Wegfall der schulischen Ausbildung zu kompensieren. Bis zum Jahr 2024 müssten parallel zum Abbau an Hebammenschulen alle Ausbildungsplätze an die Hochschulen transferiert werden. Damit wird deutlich, dass bei einem nachweislich hohen Fachkräfte- und Versorgungsbedarf eine gravierende Lücke im hochschulischen Bereich zur zu schließen sein wird.
  • Bedarfsdeckung an wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften durch Aufbaustudiengänge: Laut Bundesregierung (BT-Drs. 19/8034) wird für eine Akademisierung der Hebammenausbildung als Begründung angeführt, dass von diesen künftig „genaue Kenntnisse der Wissenschaften, auf denen die Tätigkeiten der Hebamme beruhen“ erwartet werden. Es ist aber nicht nachvollziehbar belegt, warum zur Erreichung des Ziels zwingend eine Vollakademisierung eines gesamten Ausbildungssystems erfolgen muss. Vielmehr wäre die Angebotserweiterung an Aufbaustudiengängen (berufs- oder ausbildungsbegleitend) eine Option für Fachschüler, sich in für Leitungsfunktionen wichtige Bereiche wie Betriebswirtschaft, Personalentwicklung, Pädagogik, Sozialpädagogik und wissenschaftlichem Arbeiten hochschulisch weiter zu qualifizieren. Ein solches Studium könnte im Anschluss an den Berufsabschluss absolviert werden, den Bedarf an wissenschaftlich ausgebildeten Fachkräften decken und Aufstiege innerhalb des Berufsfeldes ermöglichen.
  • Verknappung der Ausbildungszahlen durch steigende Zugangsvoraussetzungen: Mit der Akademisierung der Hebammenausbildung geht eine Anhebung der Zugangsvoraussetzungen einher. Künftig ist statt einer zehnjährigen allgemeinen Schulausbildung ein zwölfjähriger Schulbesuch unausweichlich. Mit der Vollakademisierung wird Schülerinnen und Schülern mit einem mittleren Schulabschluss der direkte Zugang verwehrt. Diese Verschärfung der Zugangsvoraussetzung in einem Mangelberuf lehnt der VDP ab.

Berlin, April 2019