Stellungnahme Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe

STELLUNGNAHME ZUM REFERENTENENTWURF EINES GESETZES ZUR REFORM DER PFLEGEBERUFE (PFLEGEBERUFEREFORMGESETZ PFLBREFG)

Vorbemerkungen
Die Zusammenlegung der drei Berufsausbildungen in der Pflege zu einer gemeinsamen generalisierten Pflegeausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege ist eines der zentralen Reformprojekte der aktuellen Bundesregierung. Seit vielen Jahren wird diese Reform von den beteiligten und betroffenen Akteuren im Pflegebereich diskutiert. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP), der bundesweit zahlreiche freie Schulen vertritt, die im Bereich der drei Pflegeberufe ausbilden, befasst sich als Interessensvertretung von Pflegeschulen vor allem mit den Auswirkungen der Reform auf den schulischen und hochschulischen Ausbildungsbereich. Dabei hat der VDP die gesamtgesellschaftliche Verantwortung im Blick, dass die Pflegebranche eine Wachstumsbranche mit steigendem Bedarf an qualifizierten und motivierten Fachkräften ist.

Der Gesetzentwurf wurde mit großer Spannung erwartet, denn Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung von drei bisher grundlegend verschiedenen Ausbildungssystemen. Die Herausforderung besteht in der Zusammenführung der spezialisierten Ausbildungsinhalte, heterogener Auszubildender mit unterschiedlichen Bildungs- und Erwerbsbiographien und landesrechtlich grundlegend verschiedenen Ausbildungsfinanzierung. Dabei muss die Reform sicherstellen, dass durch die Zusammenführung der drei Ausbildungen – unter Beibehaltung einer dreijährigen Ausbildungszeit – die Qualität der jeweiligen Berufsdisziplinen garantiert werden kann. Es darf durch die Einführung der generalisierten Ausbildung nicht zu Rückgängen bei den Ausbildungsplätzen und Absolventenzahlen kommen. Ein bewährtes Ausbildungsnetz – auch im ländlichen Raum – muss weiterhin bestehen können. Die Pflegeausbildung ist in ihrer Existenz bedroht, wenn die bundes- und landesrechtlichen Vorgaben zum neuen Pflegeberuf nicht die besonderen Anforderungen der Pflegeschulen berücksichtigen, die in freier Trägerschaft ausbilden und unabhängig von einer Krankenhausgesellschaft betrieben werden.

Zu den geplanten Änderungen im Einzelnen
Einleitend merken wir an, dass eine umfassende Einschätzung der Auswirkungen der vorliegenden Gesetzesänderung nicht abschließend möglich ist, da Regelungen zu zentralen Punkten fehlen, bzw. an eine Facharbeitsgruppe übergeben wurden und Ergebnisse noch nicht vorliegen. Hierzu gehört die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 53 Abs. 1, die den Rahmenlehrplan, den Rahmenausbildungsplan und die Prüfungsordnung enthalten wird und damit die Ausbildungsinhalte und die Organisation der Ausbildungsabschnitte:

 – Umfang der theoretischen und praktischen Ausbildung,
 – die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, hier insbesondere die konkreten Inhalte der Ausbildung und
 – Dauer, Zuschnitt und Anzahl der Praktika sowie Einsatzfelder.

Aus Sicht des VDP ist es unabdingbar, den Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gleichzeitig mit dem Gesetzentwurf zu bearbeiten, um diesen angemessen bewerten zu können. Solange die Verordnung nicht vorliegt, in der die theoretischen Inhalte und praktischen Einsätze beschrieben werden, sind Machbarkeit und Ausrichtung des Berufes unbekannt.

Berlin, 2016