Stellungnahme des VDP zum Fragenkatalog des BMG zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie

Stellungnahme des Verbands Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) zum Fragenkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit zur Vorbereitung eines Referentenentwurfs über die Berufe in der Physiotherapie

Der VDP e.V. ist die politische Interessenvertretung der freien Bildungsträger im Bereich der Allgemeinbildung, der beruflichen Bildung sowie der Weiterbildung und Qualifizierung. Der VDP vertritt bundesweit rund 2.500 Bildungsträger mit ca. 300.000 SchülerInnen. Mit rund 160 Berufsfachschulen, die im Schwerpunkt in der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie, PTA sowie für medizinisch-technische Berufe ausbilden, repräsentiert er zuvorderst die berufsfachschulische Ausbildung, bringt sich konstruktiv in die geplante strukturelle und inhaltliche Neuordnung der Ausbildungen und ihrer Finanzierung ein.

In einem verbandsinternen Diskussionsprozess hat sich der VDP intensiv mit dem vorgelegten Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auseinandergesetzt und positioniert sich im Folgenden zu Ihren Fragen hinsichtlich der Zukunft der Physiotherapieausbildung:

  1. Welche Position vertreten Sie zu einer möglichen Akademisierung (ggf. Voll- oder  Teilakademisierung) der Ausbildung der Physiotherapie? Wie bewerten Sie ein „Nebeneinander“ der fachschulischen und akademischen Ausbildung? (bitte begründen)

Gesundheitsminister Jens Spahn sprach sich 2019 richtigerweise gegen eine Vollakademisierung in den Therapieberufen aus. Auch der Wissenschaftsrat vertritt die Auffassung, dass „hochschulische Ausbildung nicht für alle Angehörigen der Gesundheitsfachberufe erforderlich ist und auch in Zukunft voraussichtlich nicht erforderlich sein wird“ (Wissenschaftsrat 2012, S. 84). So hält er eine Akademisierungsquote von 10 bis 20 Prozent in den Pflege- und Therapieberufen für sinnvoll und nimmt an, dass in einem multidisziplinären Team aus ungefähr fünf bis zehn Personen jeweils ein höherqualifizierter Spezialist mit inbegriffen sein sollte (Wissenschaftsrat 2012, S. 85ff.).

Zur Sicherung der Versorgung, der Zugänglichkeit in Ausbildung, der beruflichen Wahlfreiheit und für ein attraktives Ausbildungssystem als starke Säule neben der Option eines Studiums lehnt der VDP eine Vollakademisierung in der Physiotherapie ab. Der VDP vertritt die Position, dass die berufsfachschulische Ausbildung aufgrund ihrer Ausbildungsqualität, ihrer Zugangsvoraussetzung, dem flächendeckend bestehenden Ausbildungsplatzangebot sowie ihrem Potential zur Modernisierung und Weiterentwicklung als tragende Säule der Fachkräfteausbildung im Berufsfeld Physiotherapie weiterhin geeignet und bewährt ist.

Zugleich sind Auszubildende und Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen mit Veränderungen und steigenden Anforderungen an ihre Ausbildung, ihre Qualifikationen und ihr späteres Tätigkeitsfeld konfrontiert. Stärkung und Modernisierung der berufsfachschulischen Ausbildung mit einer bedarfsgerechten Teilakademisierung ist die adäquate Antwort auf die derzeitige Lage der Physiotherapie. Die Teilakademisierung kann die Balance zwischen akademischem Bedarf und notwendigen Fachkräften halten. Die fachpraktischen Kompetenzen der Berufsfachschulen können in der therapeutischen Tätigkeit mit den wissenschaftlichen und evidenzbasierten Kompetenzen des tertiären Bildungsbereichs kombiniert werden. Auf diese Weise ist eine Weiterentwicklung der Therapieberufe zu erreichen, ohne dass der Praxisbezug und die Vorbereitung auf die praktische therapeutische Arbeit mit PatientInnen verloren gehen. Zudem ist unbestritten, dass eine Vollakademisierung neue Zugangshürden in die Ausbildung und den Beruf schafft und jeder Interessierte ohne Hochschulzugangsberechtigung von einer Ausbildung direkt nach dem Schulabschluss in den Therapieberufen ausgeschlossen wird.

Schon jetzt hat der Fachkräfteengpass ein immenses Ausmaß angenommen und die Anzahl der Bundesländer mit einem Fachkräftemangel bzw. -engpass steigt. In Deutschland kommen auf eine/-n PhysiotherapeutIn auf Arbeitssuche derzeit 3,5 offene Stellen. 189 Tage dauert es im Durchschnitt, bis eine solche Stelle besetzt wird. Der Berufsbildungsbericht des BMBF hat zudem 2020 festgestellt, dass von den SchülerInnen, die 2018 schulische Berufsausbildungen im Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen begonnen haben, 53,3 Prozent über einen mittleren, 18,9 Prozent über einen Hauptschulabschluss und 26,1 Prozent über eine (Fach-)Hochschulreife verfügen. Rückt man konkret die Physiotherapie in den Mittelpunkt, so verfügen durchschnittlich mehr als ein Drittel der BewerberInnen aktuell nicht über eine Hochschulzugangsberechtigung. Ein Berufsfeld mit hohem Fachkräftebedarf und prognostiziert weiter steigendem Bedarf ginge bei einer Vollakademisierung einher mit der Schließung des Zugangs für die bisher überwiegend in diesem Bereich tätigen Auszubildenden und späteren Fachkräfte.

Das Nebeneinander der fachschulischen und akademischen Ausbildung würde aber zu einer Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des Bildungsganges führen. Insbesondere dann, wenn von vornherein eine Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung vorgesehen ist. Auch kann das Pflegeberufegesetz als Vorbild dienen, denn parallel und ergänzend zu der fachschulisch-beruflichen Pflegeausbildung wird aktuell die hochschulische Pflegeausbildung ausgebaut. Vor diesem Hintergrund spricht sich der VDP für die Stärkung der berufsfachschulischen Ausbildung bei gleichzeitiger Ausweitung ausbildungs- bzw. berufsbegleitender Studiengänge (Teilakademisierung) aus. Spezifische Chancen der Teilakademisierung als Stufenmodell liegen darin, dass die berufsfachschulische Ausbildung jenen Auszubildenden die Basis für ein Studium bieten kann, die aufgrund ihres Schulabschlusses bislang zunächst kein Studium aufnehmen können. Hierbei ist darauf zu achten, Durchlässigkeit zwischen berufsfachlicher und akademischer Qualifikation zu ermöglichen. Neben dem Zugang der Absolvierenden der Berufsfachschulen zu den Fachhochschulen umfasst dies z. B., dass in die Ausbildung auch Inhalte aufgenommen werden, die sich in einem späteren Studium anrechnen lassen. Indem mehr ECTS-Punkte in der beruflichen Ausbildung erworben werden können, wird auch die Ausbildungsattraktivität erhöht und eine Verkürzung hochschulischer Aufbaustudiengänge ermöglicht. Im Sinne der Lissabon-Konvention nehmen schon heute beispielsweise die Hochschulen für angewandte Wissenschaften Baden-Württemberg ihren Auftrag wahr und prüfen die Anrechenbarkeit von außerhalb des Hochschulbereichs erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten. So zum Beispiel von beruflich erworbenen Kompetenzen.

  • Welche Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung für die Berufe in der Physiotherapie (Masseurinnen/Masseure und medizinische Bademeisterinnen/medizinischen Bademeister sowie Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten) halten Sie zukünftig für sinnvoll? Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Berufen.

Die aktuell bestehenden Voraussetzungen haben sich sowohl in der Physiotherapie als auch im Bereich MasseurIn/ medizinische BademeisterIn bewährt und sind beizubehalten. Auch andere geeignete Zugangangsmöglichkeiten analog des aktuellen Berufsgesetzes, z. B. für Sport-, und Gymnastiklehrer müssen weiter bestehen bleiben. Die abgeschlossene Berufsausbildung in der Physiotherapie sollte zudem die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule implementieren.

  • Wie sollten die Ausbildungsziele und Kompetenzen ausgestaltet sein, um den heutigen und zukünftigen Anforderungen an die Berufe in der Physiotherapie zu entsprechen? Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Berufen.

Die Ausbildungsinhalte sind teilweise neu zu ordnen und an der beruflichen Praxis auszurichten. Modernisierungs- und Änderungsbedarf besteht damit bei den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen. Sie sollten kompetenzorientiert nach Lernfeldern aufgesetzt werden.  Folgende Kompetenzen sollten zudem stärker als bisher in die Ausbildung einfließen:

  • Interprofessionalität
    • Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
    • Digitale Medienkompetenz, Digitalisierung
    • Prävention und Gesundheitsförderung
    • Evidenzbasiertes Lernen und wissenschaftliche Reflexionsfähigkeit
    • Fachenglisch
    • Kommunikation
    • Kenntnisse psychosozialer Verhalten und Strategien
    • Selbstlernkompetenz
  • Wie ist Ihre Position zur zukünftigen horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung in den Berufen in der Physiotherapie? (bitte begründen)

Die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Ausbildung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit sind aus volks- und betriebswirtschaftlicher, bildungspolitischer und individueller Sicht von großer Bedeutung. Horizontal und vertikal durchlässige Aus- und Weiterbildungsangebote sind wesentliche Elemente einer zeitgemäßen Berufsbildungspolitik und beide Dimensionen fördern Karrierechancen und den Verbleib in einem Gesundheitsfachberuf.

In Deutschland gibt es als eines der wenigen Länder weltweit einen beruflichen Ausbildungssektor, der zum Teil auf sehr anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten vorbereitet, für die in anderen Ländern ein Bachelorstudium absolviert werden muss. Die Forderung nach einer Erhöhung der Studierendenquoten auch in den Gesundheitsfachberufen unter Verweis auf internationale Vergleichsstatistiken ist vor diesem Hintergrund kritisch zu betrachten.

Die Verbesserung der Durchlässigkeit im Bildungssystem trägt dazu bei, dass sich berufliche und akademische Bildung nicht untereinander in einen Konkurrenzkampf um Auszubildende bzw. Studierende begeben müssen. Mit vertikal und horizontal durchlässigen Bildungsstrukturen können wachsende Anforderungen an das Berufsfeld der Physiotherapie gemeistert und weiterentwickelt werden. Durch die Etablierung einer Teilakademisierung mit Anrechenbarkeit und auf die Ausbildung aufbauenden Studiengängen eröffnen sich Bildungs- und Weiterbildungschancen für Physiotherapeuten und Masseure/med. Bademeister, durch die steigende Qualifikationsanforderungen erfolgreich gedeckt werden und Durchlässigkeit in beiden Dimensionen erreicht werden kann.

Vor diesem Hintergrund fordert der VDP Durchlässigkeit unter folgenden Aspekten

  • das Schaffen von Anschlussmöglichkeiten innerhalb der Teilbereiche der beruflichen Bildung,
  • die Etablierung bildungsbereichsübergreifender Aus- und Weiterbildungswege,
  • die Anerkennung und Anrechnung von erworbenen Kompetenzen hinsichtlich eines anschließenden Studiums.
  • Welche Ausbildungsdauer für die Berufe in der Physiotherapie ist Ihrer Meinung nach für eine qualifizierte Patientenversorgung sinnvoll? Wie sollten die Anteile der praktischen und theoretischen Ausbildung zukünftig gewichtet und ausgestaltet sein? Bitte differenzieren Sie nach Hochschule und Berufsfachschule sowie nach den einzelnen Berufen.

Die berufsfachschulische Ausbildungsdauer im Bereich der Physiotherapie ist mit drei Jahren sehr sinnvoll organisiert. Eine Teilzeitausbildung über fünf Jahre wäre eine sinnvolle Ergänzung. Dabei setzt die Ausbildungsdauer die Verteilung 1/3 berufspraktische Ausbildung und 2/3 schulische Ausbildung voraus. Insbesondere bei der praktischen Ausbildung sollte der Schwerpunkt im hauptsächlichen Arbeitsfeld der Physiotherapie stattfinden und damit im ambulanten Versorgungsbereich.

Bei der berufsfachschulischen Ausbildung der Masseure und med. Bademeister sind die 2 Jahre ebenfalls angemessen, jedoch sollte auch hier eine Teilzeitvariante geschaffen werden. Das Anerkennungspraktikum nach dem Staatsexamen (6 Monate) ist zusätzlich nachgelagert. Insbesondere die Möglichkeit eines Aufstiegs über den Qualifikationslehrgang in die Physiotherapie und ggf. in einen darauf aufbauenden Bachelor ist ein sehr geeignetes Beispiel für erfolgreiche vertikale Durchlässigkeit.

  • Welche derzeitig für die Physiotherapie erforderlichen Weiterbildungen für die sogenannten Zertifikatspositionen (z.B. Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage) lassen sich Ihrer Ansicht nach zukünftig wie in die Ausbildung integrieren? Welche Folgen hätte dies für den Inhalt, die Dauer sowie das Niveau (Berufsfachschule oder höher) der Ausbildung?

Arbeitsmarktrelevante Grundqualifikationen müssen Ausbildungsinhalt und Teil der Staatsexamensprüfung sein. Über einen Wahlpflichtbereich sollte den Berufsfachschulen und Auszubildenden eine Schwerpunktbildung ermöglicht werden. Beispielsweise über die Möglichkeit, bisherige Zertifikatspositionen wie „Manuelle Therapie“, „Manuelle Lymphdrainage“ oder „Neurophysiologische Behandlungen“ bereits ausbildungsintegriert in der Physiotherapieausbildung zu erwerben und anzubieten. Eine Verlängerung der Ausbildungsdauer kann durch Entschlackung und Modernisierung aktuell bestehender Ausbildungsordnungen vermieden werden.

  • Wie kann Ihrer Meinung nach eine praxisorientierte Ausbildung bei einer Akademisierung der Ausbildung der Physiotherapie weiterhin gewährleistet werden? Bitte differenzieren Sie nach Voll- und Teilakademisierung.

Eine der großen Stärken der berufsfachschulischen Ausbildung ist ihre hohe Praxisnähe bei zugleich umfangreichen theoretischen Anteilen. Absolventen der Gesundheitsschulen sind dadurch gut auf die Berufstätigkeit vorbereitet und können nach ihrem Abschluss sofort in den therapeutischen Berufsalltag einsteigen. Wird Teilakademisierung als ein Stufenmodell umgesetzt, wird die praxisorientierte Ausbildung der Fachkräfte über die berufsfachschulische Ausbildung sichergestellt, bevor sie sich bspw. im Rahmen eines (Fach-)Hochschulstudiums weiterbilden und akademische Kompetenzen erwerben. Denkbar wären auch ausbildungsintegrierende Studiengänge, die schulische und hochschulische Ausbildungsanteile verzahnen.

  • Wie bewerten Sie die Möglichkeit der Ausgestaltung einer akademischen Ausbildung der Physiotherapie als „dualer Studiengang“?

Duale Studiengänge sind in den einzelnen Branchen und Berufsfeldern sehr unterschiedlich ausgestaltet. Zudem unterscheiden sich auch im bundesweiten Vergleich die bestehenden Angebote dualer Studiengänge in der Physiotherapie wesentlich voneinander.  Um eine Verständigung und Bewertung dualer Studiengänge in der Physiotherapie vornehmen zu können, ist es zwingend erforderlich, sich zunächst über die grundlegenden Rahmenbedingungen dieser Studiengänge zu verständigen.

  1. Halten Sie eine Angleichung der Physiotherapeutenausbildung an die europäische hochschulische Ausbildung (Bachelor-Niveau EQR/DQR 6) und eine Angleichung der Tätigkeiten für sinnvoll? (bitte begründen)

Die berufliche Anerkennung innerhalb Europas erfolgt gemäß der Richtlinie 2005/36/EG. Danach kann mit dem Abschluss Physiotherapeut ein europäischer Berufsausweis beantragt werden und die Ausbildung wird grundsätzlich in den anderen EU-Ländern anerkannt. Dies bedeutet bereits jetzt eine Gleichstellung der deutschen physiotherapeutischen Ausbildung an Berufsfachschulen mit einem Bachelorstudiengang in anderen europäischen Ländern.

Trotz Anerkennung der berufsfachschulischen Ausbildung durch den europäischen Berufsausweis hat Deutschland die physiotherapeutische Ausbildung auf dem DQR vier eingestuft und weist damit im Vergleich zum europäischen Ausland die niedrigste EQR/DQR Stufe für die Gesundheitsfachberufe auf. Hier ist weiterhin die Frage drängend, wie diese zu niedrige Einstufung der Physiotherapieausbildung in Deutschland zeitnah korrigiert werden kann.

  1. In welchen Tätigkeitsbereichen werden Ihrer Einschätzung nach im Fall einer Akademisierung der Ausbildung der Physiotherapie die Absolventinnen / Absolventen überwiegend tätig werden? Wie bewerten Sie die Auswirkungen einer Akademisierung auf die Versorgungsqualität und Vergütungsstruktur? Bitte differenzieren Sie nach Voll- und Teilakademisierung.

Der VDP sieht die Notwendigkeit eines bestimmten Anteils hochschulischer Studiengänge zur Weiterentwicklung des Berufsfelds für Leitungs- und Führungsaufgaben oder zur Aus- und Weiterqualifizierung der Lehrkräfte. Die Weiterentwicklung des Berufsfelds im Bereich der Forschung und Wissenschaft ist zentral. Dieser zusätzliche und künftige Bedarf kann durch Teilakademisierung, bei dem auf der berufsfachschulischen Ausbildung aufbauend optionale hochschulische Studiengänge besucht werden können, gedeckt werden. Verbandsinterne Erhebungen haben gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Absolventen therapeutischer Fachausbildungen mit einer hohen Zufriedenheit in die praktische Tätigkeit geht und keinen unmittelbaren Mehrwert in einer hochschulischen Ausbildung sieht.

  1. Wie sollte aus Ihrer Sicht im Fall einer Vollakademisierung der Ausbildung der Physiotherapie der Bestandsschutz für Absolventinnen und Absolventen fachschulischer Ausbildungen ausgestaltet sein? (Voller Bestandsschutz, voller Zugang zu ggf. nach neuem Recht zu regelnden vorbehaltenen Tätigkeiten?) Welche Ausgestaltungsalternativen sind Ihrer Meinung nach denkbar? (bitte begründen)

Der VDP lehnt eine Vollakademisierung mit Hinweis auf die angeführten Argumente in den vorhergehenden Fragen ab.

  • Wie sollte Ihrer Meinung nach die Finanzierung der Ausbildung sichergestellt werden? Bitte differenzieren Sie nach den einzelnen Berufen.

Eine Neuordnung der Finanzierungsgrundlagen ist ausdrücklich erforderlich. Grundsätzlich sehen wir eine Verpflichtung zu einer steuerfinanzierten Ausbildung. Sowohl in der Physiotherapie als auch bei MasseurIn/ med. BademeisterIn ist eine wirksame Reform der Ausbildung nicht ohne zusätzliches finanzielles Engagement zu realisieren. Dafür sind Anstrengungen von Bund und Ländern notwendig. Eine Finanzierung der Ausbildung kann nicht zu Lasten der Versichertengemeinschaft erfolgen. Eine Verschiebung der fachschulischen Ausbildung in die Strukturen der Krankenhausfinanzierung sieht der VDP als ungeeignete Option für die Physiotherapie.

Denkbar wäre es auch, die Ausbildungsfinanzierung über ein Umlageverfahren zu realisieren. Hier können das Pflegeberufegesetz und die Einführung von zwei Ausbildungsfonds (Träger der schulischen Ausbildung und Träger der praktischen Ausbildung) als Impulsgeber dienen.

Finanzierungsoptionen für jene Schulen, die aus unternehmerischen und berufsrelevanten Erwägungen keine Kooperation mit einem Krankenhausträger eingehen wollen, sind beizubehalten bzw. herzustellen, im bestehenden Finanzierungssystem zu reformieren und den aktuellen Anforderungen anzupassen. Eine auskömmliche Finanzierung der Schulen ist außerhalb der Krankenhäuser sicherzustellen, um den asymmetrischen Wettbewerb unter den Ausbildungsstätten abzuschaffen, Schulgeldfreiheit zu erreichen und die Zahlung einer Ausbildungsvergütung zu ermöglichen.

  • Wie sollten Ihrer Ansicht nach die durch eine Abschaffung des Schulgeldes entfallenden Finanzmittel stattdessen aufgebracht werden (fachschulische Ausbildung)?

Der VDP unterstützt nachdrücklich die Vereinbarung des Koalitionsvertrags 2017 zur Umsetzung der Schulgeldfreiheit in den Gesundheitsfachberufen. Aufgrund der unzureichenden Finanzierung der Ausbildungsangebote durch die öffentliche Hand stehen derzeit in einigen Bundesländern die Gesundheitsschulen in freier Trägerschaft ohne kostendeckende Finanzierung ihrer Ausbildungen da.

Die Refinanzierung der Ausbildungskosten bei gleichzeitig entfallenden Finanzmitteln durch Wegfall des Schulgeldes kann über einen Ausbildungsfonds analog dem Pflegeberufegesetz gesichert werden. Länderspezifische und regionale Besonderheiten (Anforderungen und Kosten) müssen berücksichtigt werden.

Die Finanzierung der Ausbildungskosten darf nicht an das Kriterium der Anbindung an ein Krankenhaus gebunden sein (KHG-Finanzierung). Es müssen Finanzierungslösungen auch für jene Schulen bereitstehen, die aus unternehmerischen oder berufsrelevanten Erwägungen keine Kooperation mit einem Krankenhausträger in Anspruch nehmen wollen oder können.

  • Wie ist Ihre Position zum Thema, eine Ausbildungsvergütung gesetzlich verpflichtend vorzusehen? (bitte begründen)

Eine Ausbildungsvergütung muss unabhängig der Trägerschaft der beruflichen Schule für alle Auszubildenden erreicht und vollumfänglich refinanziert werden. Aktuell befinden sich freie Bildungsträger, die nicht an ein Krankenhaus angebunden sind, in einem „asymmetrischen Wettbewerb“ mit den Ausbildungsstätten am Krankenhaus, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) eine Refinanzierung ihrer Ausbildungskosten erhalten, eine Ausbildungsvergütung zahlen können und keine Schulgelder erheben müssen.

In Anlehnung an das Pflegeberufegesetz ist das Modell eines Ausbildungsbudgets für die schulische Ausbildung sowie eines Ausbildungsbudgets für den Träger der praktischen Ausbildung auch in Hinblick auf eine Ausbildungsvergütung eine Option. Entscheidend für eine erfolgreiche Ausbildung und gute Begleitung der Auszubildenden ist, dass weiterhin die Schule die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt.

Berlin, 13. Juli 2021