Positionspapier: Flüchtlinge in Deutschland – Förderung von Bildung und Ausbildung

Vorbemerkungen:
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) ist die Interessensvertretung von rund 2.000 freien Bildungsunternehmen, die als allgemeinbildende Schulen, Schulen der beruflichen Erstausbildung und Weiterbildung und der geförderten Weiterbildung nach SGB II und SGB III das gesamte Bildungsspektrum abbilden.

Der VDP versteht sich als Verband, der weltoffen ist und sich dafür einsetzt, dass Menschen unabhängig von ihrer Herkunft in Deutschland ein selbstbestimmtes und angemessenes Leben führen können. Der Schlüssel für soziale und berufliche Integration ist Bildung. Dabei muss das Bildungsangebot die unterschiedlichen Biographien sowie Bildungs- und Qualifikationsvoraussetzungen der Menschen, die nach Deutschland kommen, berücksichtigen: Dabei sind es minderjährige Flüchtlinge, die zum Teil keine oder nur eine geringe schulische Ausbildung haben, Flüchtlinge, mit einer Berufsausbildung, die in Deutschland nicht anerkannt wird und schulisch und beruflich qualifizierte Flüchtlinge, die ohne Papiere und Nachweise nach Deutschland reisen.

Der VDP vertritt folgende Positionen, um die Herausforderungen durch Flüchtlinge zu meistern und als Chance zu gestalten. Zur Förderung einer Willkommenskultur sind folgende Veränderungen der Rahmenbedingungen notwendig:

  1. Bildung und Ausbildung darf nicht an aufenthalts- und sozialrechtlichen Hürden scheitern.
  2. Schulen und ihre Schulsozialarbeit müssen unabhängig von ihrer Trägerschaft finanzielle und personelle Unterstützung bekommen, um erfolgreich mit Flüchtlingen und ihren individuellen Bedürfnissen umgehen zu können.
  3. Sprachqualifikationen sind der Schlüssel zur gesellschaftlichen und beruflichen Integration von Flüchtlingen. Der Zugang zu einem Sprachkurs darf nicht durch hemmende Wartezeiten behindert werden.
  4. Sprachförderung muss berufsbegleitend auch bei Aufnahme einer Beschäftigung fortgeführt werden.
  5. Sprachförderkurse müssen von qualifizierten Bildungsunternehmen angeboten und von dafür ausgebildeten Lehrkräften durchgeführt werden. Von ehrenamtlichen Helfern organisierte Kurse können als ein ergänzendes Angebot angesehen werden.
  6. Zeitnah müssen geeignete Qualifikationsfeststellungen angeboten werden, um vorhandene schulische und berufliche (Vor-)Kenntnisse festzustellen und ggf. anzuerkennen. Daran anschließend müssen Flüchtlinge die Möglichkeit haben, für sie geeignete schulische und berufliche Ausbildungsangebote zu nutzen und Anpassungsqualifizierungen zu beginnen.
  7. Jeder junge Flüchtling ohne Berufsausbildung muss die Möglichkeit haben, eine berufliche Ausbildung zu beginnen. Dafür sollten Vorbereitungsklassen zur gezielten Sprachförderung und Curricula für den Berufsschulunterricht entwickelt werden.
  8. Maßnahmen der Arbeitsmarktintegration für junge Menschen (wie Berufsvorbereitung, Berufsorientierung, u.a.) müssen auch Flüchtlingen ohne langfristig gesicherten Aufenthalt offenstehen.
  9. Bei Aufnahme einer beruflichen Ausbildung – unabhängig vom Träger der Ausbildung und dem Ausbildungsort – sollte den Flüchtlingen ein gesicherter Aufenthaltstitel für die Zeit ihrer Ausbildung und für die Phase des Berufseinstieges gewährt werden. Diese Planungssicherheit ist für die Ausbildungsbeteiligten zentral.
  10. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Flüchtlinge sowie ihre Berufsschulen und Betriebe bei Schwierigkeiten sachgerecht und zügig im Integrationsprozess unterstützen, müssen weiter ausgebaut werden.


Berlin, 2015