Grundsatzpapier zum Umgang mit sexueller Gewalt

Empfehlungen zur Prävention und Leitlinien für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen stellt eine schwere, folgenreiche Form des Kindesmissbrauchs und eine schwerwiegende strafbare Handlung dar. Auf Grundlage der Empfehlungen des Runden Tisches der Bundesregierung haben die Mitgliedsverbände und Einrichtungen im VDP Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. die folgenden Leitlinien zum Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs beschlossen. Die Leitlinien wenden sich an alle Mitgliedseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche sich rechtlich oder aufgrund der Näheverhältnisse faktisch in Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen befinden. Sie beziehen sich auf Verdachtsfälle innerhalb einer Institution und haben den Charakter modellhafter Handlungsempfehlungen für den Umgang mit solchen Verdachtsfällen. Die Leitlinien werden durch Empfehlungen zur Prävention ergänzt.

Die Umsetzung der Leitlinien und Empfehlungen sind Teil der Qualitätskriterien für die Mitgliedschaft im Verband Deutscher Privatschulverbände und seiner Mitgliedsverbände. Zum Selbstverständnis der Umsetzung des öffentlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags durch die Mitgliedseinrichtungen im Verband Deutscher Privatschulverbände gehören Respekt vor dem Gegenüber, vor dem Anderen, vor allem vor den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen. Das heißt, in einem Klima gegenseitigen Vertrauens aufmerksam zu sein, Dinge nicht einfach geschehen zu lassen, nicht wegzuschauen, darüber zu sprechen und zu helfen.

Die Vielfältigkeit der Institutionen, der unterschiedliche Abhängigkeitsgrad der betroffenen Kinder und Jugendlichen sowie die unterschiedliche Intensität der Beziehungen zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, Kindern und Jugendlichen machen eine Anpassung an die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen Institution zwingend erforderlich. Dies betrifft sowohl den Regelungsinhalt wie auch an den jeweiligen Adressatenkreis orientierte sprachliche Anpassungen. Institutionen, in denen nur wenige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder vorwiegend Ehrenamtliche tätig sind, werden sich in aller Regel dazu veranlasst sehen, Hilfe durch externen Sachverstand als notwendige Maßnahme intern festzuschreiben. Bei Institutionen, in denen Kinder oder Jugendliche betroffen sein können, die sich nur schwer artikulieren können, werden die internen Regelungen der Institution dies besonders zu berücksichtigen.