23. Mai 2019

Nr. 4/19 – Schulgeld kompensiert staatlich verursachte Deckungslücke

Nr. 4/19

Berlin, 23. Mai 2019. Besucht das Kind eine Privatschule, ist dies für die Eltern mit der Zahlung eines Schulgeldes verbunden. Einkommensgestaffelt wird dieser Beitrag an der Höhe des Haushaltseinkommens bemessen. „Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig, da der Staat nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, erklärt Dietmar Schlömp, Bundesgeschäftsführer des VDP.

Die staatliche Finanzhilfe für eine Privatschule über alle Schulformen hinweg beläuft sich auf 68 Prozent der Ausgaben eines Schülers, die die öffentliche Hand für einen Schüler an einer staatlichen allgemeinbildenden Schulform ausgibt. Dies entspricht einer Finanzierungslücke im Jahr 2016 von durchschnittlich 2.300 Euro pro Kind. „Würde die staatliche Finanzhilfe ausreichend hoch sein, müssten Privatschulen kein Schulgeld erheben. Da dies nicht der Fall ist, werden die privaten Schulen zu diesem Schritt gezwungen“, stellt Dietmar Schlömp klar.

Zugleich weist Dietmar Schlömp drauf hin, dass das Schulgeld jedoch nicht die Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule sei. Die individuelle Begabung und das Interesse des Kindes im Zusammenspiel mit dem pädagogischen Konzept der Schule stehen im Vordergrund. „Per Grundgesetz wird Privatschulen eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen ihrer Eltern untersagt“, so der Bundesgeschäftsführer abschließend.

Pressekontakt:
Beate Bahr 

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