Nr. 6/20
Berlin, 14. August 2020. Die Einkommensverhältnisse der Eltern sind nicht entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule. Bei einem durchschnittlichen Schulgeld von 2.000 Euro im Jahr (aktuelle Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik) hat jedes Kind die Möglichkeit, eine Privatschule zu besuchen. „Die Schülerschaft an Privatschulen ist gesellschaftlich durchmischt. Unsere Schulen werden von Kindern aus allen Einkommensschichten besucht“, weiß VDP Präsident Klaus Vogt.
Geht ein Kind auf eine Privatschule, ist dieser Besuch für die Eltern mit der Zahlung eines Schulgeldes verbunden. Das Schulgeld umfasst sämtliche Leistungen und Angebote der Schule wie beispielsweise Betreuungs- und Nachmittagsangebote außerhalb des Schulunterrichts, für die auch im staatlichen Schulbereich Beiträge der Eltern anfallen. Einkommensgestaffelt wird das Schulgeld an der Höhe des Haushaltseinkommens der Eltern bemessen. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, beträgt das Schulgeld für das Jahr 2016 durchschnittlich 2.000 Euro. Für einen Großteil der Kinder (59%) wurde sogar nur ein Schulgeld von weniger als 1.500 Euro veranschlagt.
„Schulgeld zu erheben, ist für Privatschulen absolut notwendig. Es kompensiert eine Deckungslücke, da der Staat nur circa zwei Drittel der anfallenden Kosten pro Schüler an einer staatlichen Schule trägt“, begründet Klaus Vogt. Für das Jahr 2016 machte die Finanzierungslücke durchschnittlich 2.300 Euro Kind aus. „Privatschulen sind stark unterfinanziert. Würde die staatliche Finanzhilfe ausreichend hoch sein, müssten Schulen in freier Trägerschaft gar kein Schulgeld erheben“, sagt VDP Präsident Vogt.
Die Einkommensverhältnisse der Eltern von Schülern an Schulen in freier Trägerschaft untersuchte bereits das DIW Econ. Der Analyse zufolge verfügen 14 Prozent der Privatschulhaushalte über maximal 2.000 Euro monatliches Nettohaushaltseinkommen. Der Anteil der Haushalte mit einem Einkommen zwischen 2.000 und 6.000 Euro liegt bei 71 Prozent. „Entscheidend für die Aufnahme eines Kindes an einer Privatschule ist nicht das Einkommen der Eltern, sondern die Fähigkeiten und Interessen des Kindes. Sie müssen mit dem pädagogischen Konzept der Schule zusammenspielen“, erklärt Vogt.
In Deutschland besucht jedes elfte Kind eine Privatschule. Eltern und Schülern wählen oft eine Schule in freier Trägerschaft, da sich diese an den gesellschaftlichen und pädagogischen Anforderungen orientieren. Eine Sonderung der Kinder wird per Grundgesetz untersagt. Kein Kind wird vom Besuch einer Privatschule ausgeschlossen. Durch einkommensgestaffelte Schulgeldbeiträge und beispielsweise Geschwisterrabatte stehen die individuellen Begabungen des Kindes bei der Schulwahl im Vordergrund.
Pressekontakt:
Beate Bahr
Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt die Interessen von Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft im allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulbereich sowie in der Erwachsenenbildung und im tertiären Bereich (Fachhochschulen und Hochschulen). Der 1901 gegründete Verband mit Sitz in Berlin bindet seine Mitglieder weder weltanschaulich noch konfessionell oder parteilich. Weitere Informationen unter: www.privatschulen.de