19. November 2024

Nr. 07/2024: Rechtsunsicherheit für Honorarlehrkräfte: VDP fordert klare Regelungen

Berlin, 19. November 2024 Das Herrenberg-Urteil zur Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften sorgt seit einiger Zeit für große Unsicherheit in der Bildungsbranche. Seit einem ersten Spitzengespräch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kommunen und Verbänden im Juni 2024 wird nach einer rechtssicheren Lösung gesucht. Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) begrüßt die aktuellen Entwicklungen auf dem Weg zu bundeseinheitlichen Regelungen, um die Zukunft der Honorarlehrkräfte und Bildungsangebote zu sichern.

Das Urteil des Bundessozialgerichts zur Versicherungspflicht von Honorarkräftensorgte in den letzten Monaten für große Verunsicherung bei Bildungseinrichtungen und Honorarlehrkräften. Das Gericht hatte entschieden, dass Honorarlehrkräfte unter bestimmten Umständen als sozialversicherungspflichtig einzustufen sind. Die Unklarheit über die Sozialversicherungspflicht schafft Unsicherheiten auf beiden Seiten und gefährdet die Zukunft zahlreicher Bildungsangebote. Bildungs-, arbeitsmarkt- und integrationspolitische Ziele laufen Gefahr zu scheitern, wenn sich der Lehrkräftemangel durch das Wegbrechen der Selbständigen verschärft. Die potenzielle Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für rückwirkend als abhängig eingestufte Honorarlehrkräfte stellt für viele Bildungsträger eine existenzielle Bedrohung dar. Ohne klare Regelungen drohen hohe Belastungen, die kleinere Anbieter in finanzielle Not bringen könnten.

Der VDP fordert deshalb eine rechtsklare Lösung. „Honorarlehrkräfte sind eine tragende Säule des Bildungssystems – insbesondere in der Erwachsenenbildung und in Integrationskursen. Bildungseinrichtungen sehen sich nun mit der Herausforderung konfrontiert, hohe Nachzahlungen zu leisten, falls die Lehrkräfte rückwirkend als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden“, erläutert Klaus Vogt, Präsident des VDP. „Gemeinsam mit dem BMAS und weiteren VertreterInnen der Zivilgesellschaft arbeiten wir deshalb im Rahmen von Arbeitsgruppen seit einigen Monaten an einer gemeinsamen Lösung.“

Die Arbeitsgruppen wurden nach einem ersten Spitzengespräch im BMAS gegründet, um auf Basis verschiedener Kriterien und für verschiedene Fallkonstellationen Anpassungen zu prüfen. Auch wenn die zwischenzeitlich ausgesetzten Prüfungen seit dem 16. Oktober für einzelne Bereiche wieder aufgenommen wurden, sieht Klaus Vogt die bisherigen Fortschritte positiv. „In enger Zusammenarbeit mit dem BMAS und den Bildungs- und Weiterbildungsverbänden wurden in den letzten Monaten wichtige Fortschritte erzielt, die die Grundlage für die Entwicklung einer langfristigen und vor allem rechtsklaren Lösung schaffen.“

Ein nächstes Fachgespräch wird voraussichtlich im Januar 2025 im BMAS stattfinden. Der VDP hofft, bis dahin im Rahmen der Arbeitsgruppen weitere Punkte klären zu können. „Um die Zukunft der Honorarlehrkräfte und Bildungsangebote zu sichern, sind bundeseinheitliche Regelungen nötig. Eine klare Definition zur Sozialversicherungspflicht von Honorarlehrkräften ist unerlässlich, um die Qualität und Kontinuität im Bildungssystem zu gewährleisten“, ergänzt Klaus Vogt.

Pressekontakt:

Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.

Jenny Knoop  – knoop@privatschulen.de

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