Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts

Der Verband Deutscher Privatschulverbände e.V. (VDP) vertritt bundesweit Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft und ist im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der Erwachsenenbildung breit aufgestellt. Seine Mitglieder bieten ein breites Spektrum an Bildungsangeboten – von öffentlich geförderter beruflicher Weiterbildung über digitale und fernunterrichtliche Formate bis hin zu abschluss- und qualifikationsorientierten Bildungsmaßnahmen.

Vorbemerkung

Der VDP begrüßt das Ziel der Bundesregierung, das Fernunterrichtsrecht an die heutige Bildungsrealität anzupassen und bestehende bürokratische Belastungen abzubauen. Die zunehmende Digitalisierung der Bildungslandschaft und die Weiterentwicklung digitaler, hybrider und KI-gestützter Lernformen haben den Reformbedarf des bestehenden Fernunterrichtsrechts deutlich werden lassen. Die Abgrenzung unterschiedlicher digitaler Lehr- und Lernformate führt in der Praxis zu Rechtsunsicherheiten für Bildungsanbieter.

Der angestrebte Bürokratieabbau sollte aber nicht mit Einbußen bei der Qualitätssicherung einhergehen. Mit der vorgesehenen Abschaffung des FernUSG stellt sich daher die Frage, wie Qualitätssicherung und Teilnehmerschutz künftig gewährleistet und zugleich bürokratische Belastungen reduziert werden können. Aus Sicht des VDP sollte auch geprüft werden, inwieweit eine zeitgemäße Modernisierung des bestehenden Fernunterrichtsrechts gegenüber einer vollständigen Abschaffung zu einem rechtssicheren und praxistauglichen Ergebnis führen kann. Dabei müssen die Auswirkungen regulatorischer Vorgaben auf Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsgeschwindigkeit und Marktzugang stärker berücksichtigt werden. Gerade digitale und KI-gestützte Bildungsangebote entwickeln sich in kurzen Innovationszyklen; Zulassungsverfahren dürfen deshalb nicht dazu führen, dass notwendige Anpassungen verzögert oder innovative Angebote unverhältnismäßig erschwert werden.

Die Neuregelung sollte davon ausgehen, dass Präsenzunterricht sowie digitale, hybride und fernunterrichtliche Bildungsformate grundsätzlich gleichwertig sind. Regulatorische Anforderungen sollten sich vorrangig am Bildungsziel, an der Qualität des Angebots und am tatsächlichen Schutzbedürfnis der Teilnehmenden orientieren und nicht allein an der gewählten Durchführungsform.

Stellungnahme

Ein zeitgemäßes Fernunterrichtsrecht muss digitale, hybride und KI-gestützte Lernformen mitdenken. Der Anwendungsbereich muss klar gefasst und das Zulassungsverfahren effizient ausgestaltet werden. Zeit- und kostenintensive Zulassungsverfahren können insbesondere für kleinere und innovative Anbieter eine Markteintrittshürde darstellen und die Reaktionsfähigkeit gegenüber internationalen digitalen Wettbewerbern beeinträchtigen.

Moderner Fernunterrichtsschutz sollte stärker zwischen kurzfristigen Bildungsangeboten und längerfristigen, qualifikations- oder abschlussorientierten Bildungsmaßnahmen unterscheiden. Kurze digitale Bildungsformate oder Angebote aus den Bereichen Freizeitgestaltung, allgemeine Lebensführung oder Persönlichkeitsentwicklung sollten nicht allein deshalb einem fernunterrichtsrechtlichen Zulassungsverfahren unterliegen, weil digitale Kommunikationsmittel eingesetzt werden. Gleiches sollte für Bildungsangebote gelten, bei denen die synchrone Betreuung und unmittelbare Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden überwiegt. Darüber hinaus sollten angemessene Bagatellgrenzen vorgesehen werden.

Aufhebung des Anzeige- und Zulassungsverfahrens

Die vorgesehene Abschaffung des Anzeige- und Zulassungsverfahrens erfordert aus Sicht des VDP eine sorgfältige Betrachtung der Auswirkungen auf die Qualitätssicherung.

Der geplante Bürokratieabbau darf nicht zu Risiken für Teilnehmende führen. Insbesondere bei Fernlehrgängen, die mehrere Monate oder Jahre in Anspruch nehmen, kann dies negative wirtschaftliche sowie biografische Folgen haben. Eine verlässliche und angemessen ausgestaltete vorgelagerte Qualitätssicherung kann bei längerfristigen und kostenintensiven Bildungsangeboten auch Rechtssicherheit und Vertrauen in die Anbieter und die Branche schaffen. Ein vollständiger Wegfall ohne tragfähige Anschlussregelungen könnte dagegen neue Unsicherheiten schaffen und das Vertrauen in den Weiterbildungsmarkt beeinträchtigen.

Berücksichtigung öffentlich geförderter Weiterbildung

Im Zuge der Modernisierung sind auch die Regelungen der öffentlich geförderten beruflichen Weiterbildung einzubeziehen. Die Zulassungsvoraussetzungen für Fernunterrichtsangebote im Bereich der geförderten beruflichen Weiterbildung nach SGB II und SGB III sollten klar geregelt und in das bestehende AZAV-System integriert werden, ohne Doppelbelastungen zu schaffen.

Bestehende Qualitätssicherungssysteme sollten so weit wie möglich genutzt und parallele Prüfstrukturen vermieden werden. Bestehende Zulassungen, Zertifizierungen und Akkreditierungen sollten möglichst umfassend anerkannt werden. Zusätzliche Prüfungen sollten sich auf Anforderungen beschränken, die durch vorhandene Qualitätssysteme noch nicht abgedeckt sind.

Einheitliche Rahmenbedingungen 

Der Bürokratieabbau darf weder zu einer uneinheitlichen Regelungssituation im Bundesgebiet noch lediglich zu einer Verlagerung von Prüf- und Verwaltungsaufwand auf Länder, Förderstellen oder andere Rechts- und Qualitätssicherungssysteme führen. Maßstab der Reform muss eine tatsächliche Reduzierung des Gesamtaufwands für Bildungsanbieter und Verwaltung sein.

Auch bei einer Neugestaltung müssen bundesweit einheitliche Voraussetzungen und verlässliche Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Ein modernes Fernunterrichtsschutzrecht sollte bestehende Regelungen aus dem Förder-, Prüfungs- und Bildungsrecht einbeziehen und so einen konsistenten und rechtssicheren Rechtsrahmen schaffen.

Für den Fall einer Ablösung des bisherigen FernUSG bedarf es verlässlicher Übergangsregelungen und eines Bestandsschutzes für bereits zugelassene Fernlehrangebote und laufende Bildungsmaßnahmen. Die Neuregelung darf weder zu neuen Doppelprüfungen noch dazu führen, dass laufende Bildungsangebote aufgrund des Systemwechsels erneut oder zusätzlich zugelassen werden müssen.

Schlussbemerkung

Der VDP unterstützt das Ziel, das Fernunterrichtsrecht grundlegend zu modernisieren, Rechtsunsicherheiten zu beseitigen und bürokratische Belastungen zu reduzieren. Dabei müssen die Auswirkungen auf Wettbewerb, Marktzugang und die Fähigkeit der Anbieter, schnell auf technologische Entwicklungen zu reagieren, stärker berücksichtigt werden.

Der VDP spricht sich für eine Modernisierung des Fernunterrichtsrechts aus. Ein modernes FernUSG sollte Freiräume, sachgerechte Ausnahmen und Bagatellgrenzen vorsehen, Rechtssicherheit schaffen und zugleich qualitätssichernde Maßnahmen beinhalten. Bestehende Qualitätssicherungssysteme sollten einbezogen und zusätzliche Doppelprüfungen vermieden werden. Die Qualitätssicherung muss risikoorientiert, technologieoffen und so effizient ausgestaltet werden, dass sie weder Innovationen unnötig verzögert noch unverhältnismäßige Markteintrittshürden schafft. Gleichzeitig kann sie gerade bei längerfristigen und wirtschaftlich bedeutsamen Bildungsangeboten zur Rechtssicherheit und zum Vertrauen in die Branche beitragen.

Ziel der Neugestaltung muss ein bundeseinheitlicher Ordnungsrahmen sein, der den Zugang zu digitaler und fernunterrichtlicher Weiterbildung innovativ, unbürokratisch und qualitätsgesichert ermöglicht.

Berlin, 10. September 2026


Kontakt:

Ellen Jacob
Bundesgeschäftsführerin

Verband Deutscher Privatschulverbände e.V.
Bildungseinrichtungen in freier Trägerschaft                 
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