Dr. Matthias Bartke

MdB, SPD-Bundestagsfraktion

Wahlkreis Hamburg-Altona

Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales

„Durch die technologische Entwicklung gehören manche Berufsbilder bald der Vergangenheit an, gleichzeitig entstehen neue Jobs. Wir wollen ein Recht auf Weiterbildung, damit wir jeden und jede im Wandel mitnehmen. Dafür werden wir die Arbeitslosenversicherung zu einer solidarischen Arbeitsversicherung weiterentwickeln. Sie soll nicht erst im Fall der Arbeitslosigkeit auf den Plan treten, sondern dabei helfen, diese gar nicht erst entstehen zu lassen. Wir werden einen Anspruch auf Qualifizierung einführen, der bereits nach drei Monaten ohne neue Erwerbsarbeit greift, das Arbeitslosengeld Q.

Mit unserem Modell der geförderten Bildungszeit und Bildungsteilzeit wollen wir ermöglichen, dass alle Erwerbstätigen im Lauf ihres Erwerbslebens auf eigene Initiative und mit staatlicher Unterstützung unabhängig vom Betrieb sich weiterbilden oder umschulen können. Wer Bildungszeit oder Bildungsteilzeit beantragt, erhält ein Recht, sich von seinem Beruf freistellen zu lassen oder die Arbeitszeit zu reduzieren. Die Bildungszeiten werden wir mit einer finanziellen Förderung ausgestalten, die Lohneinbußen während der Weiterbildung oder Umschulung angemessen kompensiert – und zwar lange genug, um anerkannte Abschlüsse zu erwerben.“

„Nach dem Recht auf Weiterbildungsberatung, das wir 2019 eingeführt haben und der nationalen Weiterbildungsstrategie dürfen wir nicht nachlassen, um Weiterbildung für alle Beschäftigten zum Topthema zu machen. Wenn wir den Rechtsanspruch auf Weiterbildung haben wollen, brauchen wir auch eine gute Ausstattung der Weiterbildungsträger. Daher unterstütze ich die Forderung nach einem DigitalPakt Weiterbildung. In ihm sollten alle Formen von Grundbildung und allgemeiner Weiterbildung Platz finden. In unserem Wahlprogramm fordern wir deshalb u.a. ein Förderprogramm für Volkshochschulen.“