Bettina Müller

MdB, SPD-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Dr. Wieland Schinnenburg

MdB, FDP-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Marja-Liisa Völlers

MdB, SPD-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Margit Stumpp

MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Zum Statement

Dr. Jens Brandenburg

MdB, FDP-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Thomas Sattelberg

MdB, FDP-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Dr. Matthias Bartke

MdB, SPD-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Johannes Vogel

MdB, FDP-Bundestagsfraktion

Zum Statement

Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn

MdB, Bundestagsfraktion Bündnis90/ Die Grünen

Zum Statement

Beate Müller-Gemmeke

MdB, Bundestagsfraktion Bündnis90/ Die Grünen

Zum Statement

Dr. Birke Bull-Bischoff

MdB, Bundestagsfraktion Die Linke

Zum Statement

Glossar

Privatschulen

Privatschulen sind Schulen, die sich in freier Trägerschaft befinden. Aufgrund ihrer Eigenständigkeit tragen sie im Gegensatz zu öffentlichen Schulträgern die Budget- und Personalhoheit. Träger einer Privatschule können Stiftungen, Vereine, kirchliche Orga­nisationen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Privatpersonen sein. Privatschulen stehen unter staatlicher Aufsicht und sind im Grundgesetz Artikel 7 Absatz 4 verankert.


Mit dem Schuljahr 2017/2018 wurden in Deutschland 5.839 Privatschulen registriert. Damit befinden sich 14 Prozent aller Schulen in freier Trägerschaft. Der Anteil der allgemeinbildenden Schulen liegt bei elf Prozent (3.635 Schulen). Viele dieser Schulen arbeiten traditionell nach bewährten Ganztagskonzepten. Berufsbildende Schulen in freier Trägerschaft machen 25 Prozent (2.204 Schulen) aller Schulen in diesem Bereich aus.

 

Knapp eine Million SchülerInnen in Deutschland besuchen eine Privatschule.

Ersatzschulen

Eine Privatschule ist eine Ersatzschule, wenn sie Bildungsgänge oder Abschlüsse anbietet, die vergleichbar auch an staatlichen Schulen angeboten werden oder zumindest vorgesehen sind. Sie ersetzen somit eine staatliche Schule. Daher erfüllen SchülerInnen mit dem Besuch einer Ersatzschule die gesetzliche Schulpflicht. Erworbene Abschlüsse sind denen einer staatlichen Schule gleichwertig.
Ersatzschulen stehen unter der Rechtsaufsicht des Staates und müssen grundsätzlich die jeweils geltenden staatlichen Lehrpläne einhalten. Sie erhalten eine Finanzhilfe.

Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen bieten Bildungsgänge oder Abschlüsse an, die in der Regel nicht an staatlichen Schulen angeboten werden oder vorgesehen sind. Sie ergänzen das staatliche Schulsystem und sind nicht an staatliche Lehrpläne gebunden.
Mit dem Besuch einer Ergänzungsschule kann – je nach Landesregelung – in vielen Fällen die gesetzliche Schulpflicht erfüllt und ein staatlicher Abschluss erworben werden.

Schulformen an Privatschulen

Privatschulen gibt es in allen Bildungsbereichen. Im allgemeinbildenden Bereich können dies zum Beispiel Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Sonderschulen oder Internationale Schulen sein. Im berufsbildenden Bereich sind es unter anderem Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Fachgymnasien, Berufsoberschulen, Wirtschaftsschulen, Fachschulen oder Fachakademien.
Daneben gibt es private Schulen in der Weiterbildung. Dazu gehören beispielsweise Sprachschulen und Weiterbildungsinstitute.

Sonderungsverbot

Es untersagt die Schülerauswahl nach den Besitzverhältnissen der Eltern. SchülerInnen dürfen nicht nach dem Einkommen und dem Vermögen ihrer Eltern angenommen werden.

 

Staatliche Finanzhilfe

Die staatliche Finanzhilfe bemisst sich an der Höhe der Kosten für SchülerInnen an einer staatlichen Schule. Im Schnitt beträgt sie zwei Drittel.
 

Wir sind Ihre Ansprechpartner für Bildung: private Schulen in Deutschland!
Verband deutscher Privatschulverbände e.V.