Inhalte:
- Allgemeines
- Honorarkräfte/Freie Mitarbeiter
- Befristete Arbeitsverhältnisse – Chancen und Risiken TzBfG
- Aktuelles
Referent:
Ihr Referent ist Rechtsanwalt Maik Wünsche, Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit fast zwei Jahrzehnten in diesem Rechtsgebiet tätig. Er ist Partner in der auf die Vertretung von Schulen in freier Trägerschaft spezialisierten Kanzlei Rechtsanwälte Hauenschild, Schütt, Wünsche & Machts in Hamburg-Blankenese. Dort arbeitet Herr Wünsche seit mehr als fünfzehn Jahren insbesondere in der Schnittstelle des Arbeitsrechts und des Privatschulrechts. Er vertritt Schulen in freier Trägerschaft aus dem gesamten norddeutschen Bereich. Die Kanzlei RAe Hauenschild pp. hat Mitte der 1980er-Jahre das bis heute entscheidendste Urteile betreffend die von Schulen in freier Trägerschaft erhaltene Finanzhilfe für zwei Hamburger Privatschulen vor dem Bundesverfassungsgericht erwirkt.