die die freien Schulträger als Finanzzuschuss vom Land Berlin erhielten, wurden 93 Prozent (die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft erfolgt in Berlin über einen Zuschuss, der sich aus den Personalkosten einer vergleichbaren öffentlichen Schule berechnet). Vor diesem Hintergrund gab es seit 2007 einen breit getragenen par- lamentarischen Auftrag, ein neues Finanzierungsmodell auf der Grundlage aller realer Kosten der öffentlichen Schulen zu entwickeln. Nach über 10 Jahren ernsthafter Bemühungen aller Beteiligten scheiterte das Projekt an der Ermittlung der öffentlichen Schulkosten. Kostenneutral, so die nachträglich eingeschobene Forderung der Politik, machte es keinen Sinn. Berlin erholte sich wirtschaftlich, wurde „hip“, „arm, aber sexy“ und ein Anziehungspunkt für Menschen aus aller Welt: Kunst, Kultur, Wissenschaft, Forschung, Gesundheit. Die Kürzungen wurden zurückge- fahren, Tafelsilber zurückgekauft. Nur der Finanzzuschuss für freie Schulen blieb bei 93 Prozent, bis heute. Gleichzeitig entwickelte sich im selben Zeitraum eine Diskussion über die Zugänglichkeit zu Schulen in freier Trägerschaft und die Arbeitsbedingungen der dort Beschäftigten mit der Konsequenz, dass Einnahmen und Ausgaben von freien Schulen prinzipiell hinterfragt werden. Der einbeinige Schemel … … erweist sich als bisheriges Finanzierungssystem als nicht tragfähig. Einbeiniger Schemel deshalb, weil zur Berechnung der Schulzuschüsse ausschließlich die Kosten für Personal, das zur Regelausstattung an öffentlichen Schulen gehört, berücksichtigt werden. Besonders für die kleinen beruflichen Bildungsgänge sind erhebliche Schwankungen an der Tagesordnung. Die freien Schulen erhalten dagegen keinen Cent vom Land Berlin für Schulsozialarbeit und Sachkosten wie Mieten, Instandhaltung, Betriebskosten, Digitalisierung, Reini- gung usw. Ob Personalkosten des Landes für Sozialarbeit und IT-Dienste, die nicht Landesbeschäftigte sind, in den Zuschuss gehören, ist Gegenstand einer Musterklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Dezember. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 gab das Land Berlin für einen öffentlichen Schulplatz im allgemeinbildenden Bereich im Durchschnitt 14.000 € 1 aus. Freie Schulen erhielten 2022 dagegen im Schnitt 7.000 € (Grundschulen rund 5.200 €, Sekundarschulen rund 8.000 € und Gymnasien rund 6.100 €) pro Schulplatz. Die Lücke beträgt zum Teil mehr als 50 Prozent und wird immer größer. Der Staat spart folglich ca. 280 Mio. € pro Jahr an 40.000 SchülerInnen, das sind 11 Prozent der SchülerInnen an den Berliner freien allgemeinbildenden Schulen. Und als 2023 die Zuschüsse aufgrund der Berechnungssystematik „unbeab- sichtigt“ um weitere durchschnittlich 1,5 Prozent zurückgingen, stellte sich heraus, dass selbst die Verwal- tung mit der bisherigen Systematik überfordert ist und die Zuschüsse mehrfach fehlerhaft berechnete. Quelle: AGFS Berlin / Uz Kirchhoff 1 Bildungsfinanzen und Ausbildungsförderung ‒ Ausgaben für öffentliche allgemeinbildende und berufliche Schulen; https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bildung-Forschung-Kultur/Bildungsfinanzen-Ausbildungsfoerderung/Tabellen/ langereihe-ausgabeschueler.html?view=main[Print], Statistisches Bundesamt (Destatis), 2024 16 Freie Bildung | Schule – Beruf – Gesellschaft